Frage:
Ich will einen Dreiachser Lkw Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 24 t während der Ernte zum Getreidetransport einsetzen. Kann ich diesen Anhänger wie übliche landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einem 25 km/h Schild ohne weitere Kfz Zulassung benutzen?
Antwort:
Ja, den Anhänger dürfen Sie zulassungsfrei von Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (z.B. Strohtransporte) verwenden, wenn der Anhänger zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehört.
Das Geschwindigkeitsschild (25) ist zwingend erforderlich und selbstverständliche dürfen Sie diese Geschwindigkeit nicht überschreiten. Außerdem ist ein Wiederholungskennzeichen vom Halter des ziehenden Schleppers anzubringen.
Ferner benötigen Sie für den Anhänger eine „Betriebserlaubnis“. Sollte der Anhänger bereits einmal zugelassen worden sein, so erkennen die meisten Behörden den vorhandenen Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II als „Betriebserlaubnis“ an. Zu beachten ist auch, dass die technischen Voraussetzungen zur Verbindung mit einem Schlepper vorschriftsmäßig sein müssen (z.B. Zugöse, Bremsen, Beleuchtung etc.).
Unser Experte: Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a.D., Ladbergen, NRW
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