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Einjährige Pachtverträge und ihre Tücken

Ein einjähriger Pachtvertrag muss nicht automatisch nach zwölf Monaten enden – es kommt auf den Inhalt an.

Lesezeit: 3 Minuten

Dieser Artikel ist zuerst erschienen im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Das nasse Wetter zieht einigen Landwirten einen dicken Strich durch die Rechnung. Mancherorts steht noch Mais; Kartoffeln und Möhren liegen in der Erde. Die Äcker sind nass und der Boden durchgeweicht. Ein Befahren ist unmöglich. Und das macht den einen oder anderen Verpächter nervös.

Warum einjährige Pachtverträge?

Kartoffel- und Gemüsebauern schließen oft einjährige Pachtverträge ab, um so die feldhygienischen Vorteile von aufgelockerten Fruchtfolgen und ausreichend langen Anbaupausen nutzen zu können. Auch Landwirt L. und sein Pächter, die Fritten-Joe-KG, haben im September 2022 solch einen Pachtvertrag abgeschlossen: Beginn 1. Oktober 2022. Die ortsübliche Pacht in Höhe von 1.000 €/ ha hat die Fritten-Joe-KG im Voraus für zwölf Monate gezahlt.

Nun ist Ende November 2023 und die Kartoffeln sind noch im Boden. Verpächter L. ist hin- und hergerissen. Einerseits will er, dass sein Pächter die Kartoffeln erntet, weil er den Acker selbst wieder bewirtschaften möchte, andererseits will er nicht, dass ihm der Pächter den jetzt so nassen Boden zerstört.

Pacht endet mit Abernten

Hubertus Schmitte, Fachanwalt für Agrarecht, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband, kennt diese Fälle zu gut und weiß, dass der Teufel im Detail steckt, was das Pachtende betrifft.

So auch bei Landwirt L. und der Fritten-Joe-KG. „Das Pachtverhältnis endet mit Abschluss der Kartoffelernte“, heißt es im Vertrag.

„Aber ein Abernten ist aktuell aufgrund des Wetters nicht möglich“, betont Schmitte. Schließlich ist der Pächter verpflichtet, nach guter fachlicher Praxis zu wirtschaften. Dazu gehört der Bodenschutz. „Von daher kann der Verpächter nicht verlangen, dass jetzt die Aberntung erfolgt“, schlussfolgert der Fachanwalt. Also muss L. solange warten, bis die Witterung das Befahren des Ackers zulässt. „Den Pachtzins hat der Pächter allerdings anteilig bis zum Ende der Bewirtschaftung zu zahlen.“

Feste Laufzeit

Anders stellt sich grundsätzlich die Rechtslage dar, wenn die Vertragslaufzeit fest auf ein Jahr vereinbart wurde, z. B. 1. Oktober 2022 bis 30. Septemer 2023. Dann muss der Pächter grundsätzlich – auch ohne Aberntung – das Land fristgerecht herausgeben. Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme: wenn das Wetter durchweg die Ernte unmöglich gemacht hat, kann sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ein Anspruch des Pächters ergeben, dass er die Ernte bei erster Gelegenheit noch einbringen kann.

Vertrag kommt von vertragen

Schmitte rät Landeigentümern, sich bei Vertragsgestaltung von Landpachtverträgen individuell fachkundig beraten zu lassen. Musterverträge sind kaum auf die eigene Situation zugeschnitten und beinhalten oft schwammige Formulierungen, womit eine Partei auch mal übervorteilt wird. Das sollte auf keinen Fall passieren. Denn "Vertrag" kommt von "vertragen".

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