Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Leserfrage

Einspruch gegen Grundsteuer-Feststellungsbescheid verpasst: Wie Fehler nachträglich korrigieren?

Haben Sie die Frist für einen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid zur Grundsteuer verpasst? Wie Sie vorgehen, wenn Sie dann später doch noch einen Fehler entdecken, erklärt unser Experte.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Was passiert, wenn ich gegen den Feststellungsbescheid keinen Einspruch eingelegt habe und später bei der Erhebung der Grundsteuer doch noch Fehler bemerke: Wie gehe ich vor, um diese Fehler zu korrigieren und welche Fristen gelten?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort:

Wie in anderen steuerlichen Bereichen auch, können Sie tatsächliche Fehler korrigieren. Steuerlich nennt sich dies die „fehlerbeseitigende Fortschreibung“. Dies gab es rein rechtlich auch schon bei der alten Einheitsbewertung und ist für die neue Grundsteuerbewertung fast identisch übernommen worden. Wir gehen deshalb davon aus, dass auch die bisherige Rechtsprechung zur fehlerbeseitigenden Fortschreibung unverändert bleibt.

Eine Fehlerbeseitigung kommt immer dann in Betracht, wenn ein Fehler z.B. bei der Quadratmeterzahl, der Anzahl der Wohnungen, der Größe der Wohnungen oder ähnlichen Punkten entstanden ist. Allerdings führt ein solcher Fehler nur dann zu einer Korrektur, wenn die Abweichung des Grundsteuerwertes mehr als 15.000 € entspricht. Der Zeitpunkt der Änderung ist der Beginn des Kalenderjahres, in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wird oder Sie als Steuerpflichtige diesen dem Finanzamt mitteilen. Erhöht sich dadurch der Grundsteuerwert, gilt die Neufestsetzung jedoch erst ab dem folgenden Kalenderjahr.

Gilt eine Bagatellgrenze?

Die Wertgrenze von 15.000 € soll dafür sorgen, dass es nicht bei jeder kleinen Änderung sofort zu einer Neubewertung kommt. Immer dann, wenn ein neuer Grundsteuerfeststellungsbescheid aufgrund eines Fehlers erfolgt, erlässt das Finanzamt auch einen neuen Grundsteuermessbescheid zum gleichen Stichtag. Diesen Grundsteuermessbescheid übermittelt das Finanzamt dann der Gemeinde. Diese wird dann ggfs. die Grundsteuerfestsetzung für das Kalenderjahr, ab welchem der neue Grundsteuermessbescheid gilt, anpassen. Wenn Ihnen ein Fehler zu Ihrem Nachteil erst nach drei oder vier Jahren auffällt, bedeutet dies gleichzeitig, dass Sie keine Rückzahlung der Grundsteuer bei Ihrer Gemeinde für die Vergangenheit verlangen können.

Planen Sie eine „fehlerbeseitigende Fortschreibung“, wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder ziehen Sie Ihrer Buchstelle zu Hilfe.

Unser Experte: Ralf Stephany, Rechtsanwalt und Steuerberater, Parta Steuerberatungsgesellschaft Bonn, NRW, https://partasteuern.de

Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Schicken Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.