In allen anderen Bundesländern endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am 31.1.2023. Nur Bayern macht eine Ausnahme: Hier hat die bayerische Staatsregierung heute die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um weitere drei Monate verlängert. Eigentümer haben dort nun bis Ende April 2023 Zeit, ihre Daten dem Fiskus zu übermitteln. Anfang der Woche fehlten in Bayern immerhin noch etwa ein Drittel der abzugebenden Erklärungen.
Damit verlängert Bayern die Frist jetzt zum zweiten Mal. Da im Oktober 2022 deutschlandweit erst wenige Eigentümer ihre Daten übermittelt hatten, entschieden sich die Länder die Abgabefrist bundesweit bis zum 31.1.2023 zu verlängern. Damals hieß es eigentlich, dass eine weitere Verschiebung der Frist nicht in Betracht komme. Ob andere Landesregierungen sich ein Vorbild an Bayern nehmen und nachziehen, ist unklar.
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In allen anderen Bundesländern endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am 31.1.2023. Nur Bayern macht eine Ausnahme: Hier hat die bayerische Staatsregierung heute die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um weitere drei Monate verlängert. Eigentümer haben dort nun bis Ende April 2023 Zeit, ihre Daten dem Fiskus zu übermitteln. Anfang der Woche fehlten in Bayern immerhin noch etwa ein Drittel der abzugebenden Erklärungen.
Damit verlängert Bayern die Frist jetzt zum zweiten Mal. Da im Oktober 2022 deutschlandweit erst wenige Eigentümer ihre Daten übermittelt hatten, entschieden sich die Länder die Abgabefrist bundesweit bis zum 31.1.2023 zu verlängern. Damals hieß es eigentlich, dass eine weitere Verschiebung der Frist nicht in Betracht komme. Ob andere Landesregierungen sich ein Vorbild an Bayern nehmen und nachziehen, ist unklar.