Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Grundsteuer

Chaos um Grundsteuer: Zwei landwirtschaftliche Steuerberater berichten

Die meisten Landwirte haben noch keine Feststellungserklärung für die Grundsteuerreform bei ihren Finanzämtern einreichen können. Dabei endet die Frist Ende Januar 2023. Zwei Steuerberater berichten.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Uhr tickt: Bis zum 31.1.2023 (Anm. d. Red.: Das wurde am 13.10.22 beschlossen) müssen alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer zahlreiche Daten für die neue Grundsteuer bei ihren Finanzämtern abgeben. Zwar ersetzt die neue Grundsteuer erst Anfang 2025 die alte auf Basis der Einheitswerte. Im Vorfeld muss die Finanzverwaltung allerdings 36 Mio. Grundstücke neu bewerten und verlangt dafür zahlreiche Daten von den Eigentümern.

Doch das große Datensammeln hat sich als aufwändig herausgestellt. Bundesweit kommen viele Steuerberater an ihre Belastungsgrenzen. Wir haben uns in zwei Kanzleien umgehört, wie die aktuelle Lage ist und was denjenigen droht, die die Frist nicht einhalten können.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Unrealistische Vorgaben

„Die Deadline werden wir nicht einhalten können – und das obschon wir extra unser Personal aufgestockt haben“, berichtet Dr. Richard Moser von der Kanzlei Moser & Collegen aus Göttingen. Etwa 20 % der Fälle konnten er und seine Kollegen bislang abarbeiten. Der größte Berg an Arbeit liegt somit noch vor ihnen. „Die Finanzverwaltung hat sich rund 30 Monate Zeit gelassen, um die Erklärungsphase vorzubereiten. Und wir sollen innerhalb von wenigen Wochen sämtliche Erklärungen erstellen, ärgert sich Moser.

Einige Hundert Kilometer westlich im westfälischen Münster ist man ebenfalls nicht gut auf die Verwaltung zu sprechen. Bernhard Billermann von der Kanzlei wetreu Alfred Haupt KG in Münster konnte auch erst eine von fünf Erklärungen auf den Weg bringen. „Die nächsten zwei Wochen werden bei Weitem nicht reichen, um den Rückstand aufzuholen“, so der Steuerberater. Was ihn vor allem ärgert: Das für den Versand der Daten wichtige Elsterportal wurde zwar Anfang Juli freigeschaltet. Aber erst seit Mitte September können die Daten für landwirtschaftliche Flächen eingereicht werden.

Mehrarbeit in Ostdeutschland

Hinzu kommen die Tücken der Grundsteuer. Dass das Verfahren nicht unbedingt einfacher geworden ist, zeigt Moser an einem Beispiel auf. Mit der Reform habe die alte Regierung das seit der Wende bewährte Nutzerprinzip zugunsten des Eigentümerprinzips aufgegeben. Bislang musste ein großer landwirtschaftlicher Betrieb eine Grundsteuererklärung abgeben – ganz gleich, ob er die Flächen zugepachtet hatte oder nicht. Nun muss jeder einzelne Grundstückeigentümer bzw. Verpächter eine Erklärung abgeben. Dabei hätten größere Betriebe nicht selten Hunderte von Verpächter. Folge: Auch für jede noch so kleine Fläche ist eine Feststellungserklärung notwendig. „Da steht der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Grundsteueraufkommen“, so Moser.

Auch die Länderöffnungsklausel sorgt für Mehrarbeit. So haben sich die meisten Länder zwar für das Bundesmodell entschieden. Unter anderem Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Hamburg haben hingegen die Öffnungsklausel genutzt und eigene Spielregeln für die Grundsteuer aufgesetzt. „Weil unsere Mandanten aus verschiedenen Bundesländern stammen, müssen wir somit auch noch unterschiedliche Vorgaben beachten bzw. je nach Wohnort des Mandanten verschiedene Daten einreichen. Das macht die Bearbeitung nicht einfacher“, so Moser.

Fristverlängerung in Sicht?

Immerhin hat Bundesminister Christian Lindner sich nun dafür stark gemacht, die Frist zu verlängern. Aus Sicht von Billermann das richtige Signal. Allerdings könne Lindner keine Entscheidung treffen. Denn die obliegt den Bundesländern – und ob diese einlenken, ist nicht sicher. „Aus den Ministerien heißt es immerhin, die Finanzverwaltung werde frühestens Februar 2023 Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die noch keine Feststellungserklärung eingereicht hätten. Bis dahin würden daher vermutlich keine Verspätungszuschläge festgesetzt. “Dennoch haben wir in diesem Punkt bisher keine verbindliche Aussage“, so Moser.

Hintergrund: Auslöser für das große Datensammeln ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018. Weil die alten Bundesländer die für die Grundsteuerberechnung wichtigen Einheitswerte aus 1964 nicht angepasst hatten und die für die neuen Länder aus dem Jahr 1935 stammen, erklärten die Richter diese für verfassungswidrig. Schließlich seien die Grundstückswerte zwischenzeitlich deutlich gestiegen. Der Bund hat daher 2019 ein neues Verfahren präsentiert, dass die meisten Bundesländer akzeptiert haben. Einige Landesregierungen nutzen allerdings eine Länderöffnungsklausel und weichen leicht von dem Bundesmodell ab. Je nachdem, wo Sie wohnen, verlangen die Behörden somit unterschiedlich viele Daten von Ihnen.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.