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Abgabefrist für Grundsteuererklärung wird auf 31.1.2023 verlängert

Erleichtertes Aufatmen bei vielen Hausbesitzern und Steuerberatern. Sie haben nun bis Ende Januar Zeit, die nervenaufreibende Grundsteuererklärung abzugeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder am Donnerstag entschieden.

Eigentlich war geplant, dass Immobilien- und Grundstücksbesitzer nur bis zum 31. Oktober dieses Jahres Zeit haben, ihre Grundsteuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Dieser Pflicht sind allerdings von den insgesamt 36 Mio. fälligen Erklärungen bisher nur etwa 20 % der Betroffenen nachgekommen.

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Doch wie nun bekannt wird, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Frist bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Die Fristverlängerung soll sowohl Bürger und Unternehmen als auch die Finanzämter entlasten. So soll sichergestellt werden, dass Bürger und Betriebe in Krisenzeiten nicht auch noch mit Verfahren wegen verspäteter Grundsteuererklärungen überzogen werden. Auch fürchteten Bund und Länder, die Finanzämter würden mit unzähligen Fristverlängerungsanträgen überzogen, berichtet das "Handelsblatt".

Dass Bürger überhaupt Schwierigkeiten mit der Erklärung haben, liegt auch daran, dass sie die erforderlichen Unterlagen selbst bei den staatlichen Stellen zusammensuchen müssen. Zudem gibt es durch die Reform je nach Bundesland verschiedene Grundsteuermodelle. Was die Grundsteuererklärung kompliziert macht, wie Experten bemängeln.

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