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Heizkostenabrechnung 2023: Vermieter müssen CO₂-Kosten teilweise übernehmen

Das Kohlendioxidaufteilungsgesetz schreibt vor, dass Vermieter ab 2023 einen Teil der CO₂-Kosten fürs Heizen übernehmen. Hier einige Tipps zur Abrechnung.

Lesezeit: 3 Minuten

Wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens 12 Monate nach Jahresende (oder eines individuellen Abrechnungszeitraums) muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein. Als Vermieter sollten Sie Ihren Mieter die Nebenkostenabrechnung für 2022 bis zum 31.12.2023 schriftlich zukommen lassen. Denn wer diese Frist als Vermieter verpasst, verliert seine Ansprüche. Für Mieter gilt dagegen die dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB. Sie erhalten z.B. bis zum 31.12.2026 einen Anspruch auf Rückzahlung aus dem Abrechnungsjahr 2022.

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Worum geht es bei der CO2-Aufteilung?

Bislang zahlten Mieter ihre anteiligen Heizkosten. Darin enthalten war die CO2-Steuer , die seit 2021 auf fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel oder Gas fällig wird. Das seit 1.1.2023 in Kraft getretene Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) sieht nun vor, dass sich Vermieter beteiligen. Die Idee hinter dem Gesetz: In einem Stufenmodells werden künftig die Kosten zwischen Mietern und Vermieter aufgeteilt. Je klimafreundlicher die Mietimmobilie, desto geringer ist dabei der Anteil, den die Vermieter übernehmen. Bei einem sehr geringen Ausstoß müssen Mieter die Kosten sogar weiterhin allein tragen.

Ab wann wird geteilt abgerechnet?

Meist rechnen Vermieter die Nebenkosten nach Kalenderjahr ab. Das neue Gesetz gilt für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Orientiert sich Abrechnung am Kalenderjahr, müssen Vermieter bis zum 31.12.2024 die erste Rechnung mit geteilter CO₂-Abgabe für das Jahr 2023 stellen.

Wie wird aufgeteilt?

Maßgeblich bei der Aufteilung ist der tatsächliche Verbrauch von CO₂ pro Quadratmeter und Jahr. Je höher der Verbrauch ist, desto höher der Anteil der Vermieter an den CO₂-Kosten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet dazu eine sehr praxisnaheOnlineberechnung. Hier können Sie auch einen pdf-Ausdruck abrufen.

Wo gibt es die Daten für die CO2-Abrechnung?

Wer das Onlinetool des Bundeswirtschaftsministeriums nutzt, muss hier lediglich den Verbrauch eintragen, die Emissionsfaktoren der Brennstoffe und den CO₂-Preis. Diese Daten liefern die Versorger, also z.B. die Stadtwerke, von denen Sie Ihr Gas beziehen mit der Abrechnung mit. Der CO₂-Preis steigt im Laufe der Jahre an.

Wie rechnen Mieter ab, die eine eigene Gastherme in der Wohnung haben?

Haben Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Versorger, zahlen Sie die volle CO₂-Abgabe zunächst selbst. Nachträglich können Sie dann durch Vorlage der Abrechnung das Geld beim Vermieter einfordern. Wer das als Mieter unterlässt, erhält auch kein Geld vom Vermieter.

Was ist bei denkmalgeschützten Gebäuden?

Hier gibt es Ausnahmen, denn ein Vermieter kann durch den Denkmalschutz z.B. bei der Fassadendämmung eingeschränkt sein. In den meisten Fällen wird der Vermieter zwar bei der Fassadendämmung eingeschränkt sein, die Installation z.B. einer umweltfreundlicheren Wärmepumpe wird aber möglich sein. Dann kann man den CO₂-Verbrauch je Quadratmeter für die Wohnung ermitteln und dann 50 % von dem durch den Vermieter zu zahlenden Betrag abziehen und dem Mieter anlasten. Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz gibt dazu einigeBeispiele.

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