Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Gesetzliche Pflegeversicherung

Mehr Geld für Pflege auf den Höfen

Der Bundestag hat Verbesserungen bei der Pflege beschlossen. Davon profitieren auch Landwirtsfamilien mit pflege­bedürftigen Altenteilern.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherungen bringen etwas mehr Geld und Flexibilität für die häusliche Pflege. Die einzelnen Maßnahmen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft.

Mehr Geld

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ab  1.1.2024  steigt das monatliche Pflegegeld.

Pflegegrad 2: Pflegegeld 332 €

Pflegegrad 3: Pflegegeld 573 €

Pflegegrad 4: Pflegegeld 765 €

Pflegegrad 5: Pflegegeld 947 €

Ebenfalls steigen die Sachleistungen der mobilen Dienste.

Mehr Flexibilität

Die Verhinderungspflege (bisher 1 612 €/Jahr) und die Kurzzeitpflege (bisher 1 774 €/Jahr) werden zum  1.7.2025  zu einem flexiblen Entlastungsbudget von dann 3 539 €/Jahr zusammengefasst. Pflegende Angehörige können Auszeiten von der Pflege so besser organisieren.

Familien mit pflegebedürftigen Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 können das zusammengelegte Entlastungsbudget schon ab 2024 nutzen, zunächst mit 3 386 €/Jahr, ab 1.7.2025 dann mit 3 539 €/Jahr.

Bezahlte Pflegetage

Pflegende Angehörige dürfen bislang insgesamt bis zu zehn ­Arbeitstage je pflegebedürftiger Person von der Arbeit fernbleiben – soweit dies aus pflegerischen Gründen notwendig ist. Ab 2024  sollen in jedem Kalenderjahr zehn Pflegetage pro pflegebedürftiger Person möglich sein. Arbeitnehmer bekommen für diese Zeit das sog. Pflegeunterstützungsgeld (90 % des Nettogehaltes). Davon ­können z. B. außerbetrieblich berufstätige Ehepartner oder Nebenerwerbslandwirte profitieren.

Betriebshilfe

Vollerwerbslandwirtinnen und -landwirte können statt Pflegeunterstützungsgeld ggf. bis zu zehn Tage Betriebshilfe (keine Haushaltshilfe) pro Kalenderjahr in ­Anspruch nehmen.

Höherer Beitragssatz

Der ­Beitrag zur Pflegeversicherung steigt zum  1.7.2023  auf 3,4 % des Bruttoeinkommens, dieser gilt für Eltern mit einem Kind. Für jedes weitere Kind bis einschl. 25 Jahren gibt es einen Abschlag von 0,25 %, bei fünf Kindern und mehr ist die Untergrenze von 2,4 % erreicht. Für Menschen ohne Kinder gibt es einen Zuschlag, sie zahlen 4%. Diese Änderungen greifen auch für landwirtschaftliche Unternehmer und Mifas, die den Pflegeversicherungsbeitrag als Zuschlag zum LKK-Beitrag zahlen.

Der künftige Pflegebeitrag ist abhängig von Kinderzahl. Um diese in Erfahrung zu bringen, verschickt die SVLFG  Fragebögen an die Versicherten , um sobald wie möglich, ggf. auch rückwirkend, die entsprechenden Abschläge ­vorzunehmen.

top + Schnupperabo: 3 Monate für 9,90 € testen

Alle wichtigen Infos zur Maissaussaat 2024 | Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- & Marktdaten

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.