Laut Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) sind die Auszahlungen für die Förder- und Ausgleichsleistungen für die landwirtschaftlichen Unternehmen aus dem Gemeinsamen Antragsverfahren 2023 angelaufen.
„Mitte Dezember erfolgen die ersten Auszahlungen für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, die Steillagenförderung für Grünland und den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“, verkündete Hauk am Donnerstag dieser Woche per Pressemitteilung.
Die Auszahlung der Gelder aus den EU-Direktzahlungen für Baden-Württemberg auf die Konten der landwirtschaftlichen Unternehmen seien ab 29. Dezember vorgesehen. Vorher stelle die Bundesregierung die Mittel nicht bereit. „Im Landesschnitt werden wir rund 90 % der Anträge auf Direktzahlungen zu diesem ersten Auszahlungstermin zur Auszahlung bringen“, so der Minister weiter.
Weitere Bewilligungs- und Auszahlungstermine folgten ab Mitte Januar 2024 im zweiwöchigen Rhythmus. „Damit können wir im Dezember insgesamt rund 335 Mio. € für die bewilligten Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags an die Landwirtinnen und Landwirte in Baden-Württemberg auszahlen“, versprach Hauk.
Termingerechte Bewilligung große Herausforderung
Laut Minister stehe die termingerechte Bewilligung und Auszahlung der Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags in diesem Jahr vor besonders großen Herausforderungen. Hierzu gehöre der sehr kurze Vorlauf zwischen rechtlich verbindlichen Vorgaben der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), für die Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags, und die erforderliche Umsetzung der Vorgaben in der IT sowie der technisch zwingend notwendigen Ablösung von Teilen des bisherigen IT-Systems durch neue Verfahren.
„Insofern und auch im Vergleich zu früheren Jahren, in denen eine neue GAP-Förderperiode umgesetzt werden musste, ist das nun erzielte Ergebnis beachtlich“, betonte Minister Peter Hauk MdL und dankte allen Beteiligten, die mit großen Einsatz und persönlichem Engagement in dieser besonderen Situation dazu beigetragen haben, dass der überwiegende Teil der Auszahlungen noch in diesem Jahr erfolgen kann. Mitarbeiter der Landwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg bezweifeln das.
Bei Direktzahlungs-Anträgen, die in diesem Jahr noch nicht bewilligungsfähig waren, werden die nächsten Bewilligungen laut Hauk bereits ab Mitte Januar 2024 im zunächst zweiwöchigen Rhythmus vorgenommen. Auch für die Ausgleichszulage, die Steillagenförderung und den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz werde es ab Januar 2024 weitere Bewilligungstermine geben.
Junglandwirtförderung und mehrere Öko-Regelungen kommen später
Bei den Direktzahlungen können laut baden-württembergischem Landwirtschaftsministerium (MLR) die Junglandwirte-Einkommensstützung und die Öko-Regelung 1b und 1c (Blühstreifen und -flächen auf brachliegenden Acker- bzw. Dauerkulturflächen) sowie 4 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland) noch nicht zur Auszahlung gebracht werden. Die ausstehenden Zahlungen folgten ebenfalls sukzessive ab Mitte Januar 2024. Auskünfte zum Einzelfall können bei Bedarf bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden erfragt werden.
Die Direktzahlungen, die rechtlich bis zum 30.06. des Folgejahres ausbezahlt werden können, werden damit auch dieses Jahr für die große Mehrheit der Antragssteller wieder im EU-rechtlich frühestmöglichen Monat Dezember realisiert, so das MLR.
Auszahlung der Landschaftspflegerichtlinie, SchALVO und Umweltzulage Wald erst 2024
Die weiteren Maßnahmen des Gemeinsamen Antrags werden zu den bereits kommunizierten Terminen Ende Januar/Februar (Landschaftspflegerichtlinie LPR) und wie üblich ab März (Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung SchALVO, Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT) und Juni (Umweltzulage Wald UZW) bewilligt und ausgezahlt.
Deutliche Prämienerhöhungen
In die Berechnung der Direktzahlungen sind die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Anfang Dezember 2023 veröffentlichten angepassten Einheitsbeträge eingeflossen. Die nicht beantragte Mittel für die Öko-Regelungen im Jahr 2023 konnten für das Antragsjahr 2023 auf die Direktzahlungen insgesamt umgelegt werden.
Daraus resultieren bei allen Direktzahlungen deutliche Prämienerhöhungen, zum Beispiel bei der Einkommensgrundstützung auf 170,93 €/ha (statt ursprünglich 156,56 €/ha), bei der Junglandwirte-Einkommensstützung auf 141,75 €/ha (statt 120,64 €/ha), bei der Öko-Regelungen 2 zur Fruchtfolge auf 58,50 €/ha (statt 30 €/ha), bei der Öko-Regelung 5 zu Kennarten auf Grünland auf 310 €/ha (statt 240 €/ha) und auch bei den gekoppelten Tierprämien um mehrere € je Tier. Von der ebenfalls erfolgten Erhöhung bei der Umverteilungseinkommensstützung profitiert Baden-Württemberg auf Grund der Betriebsstrukturen in besonderem Maße.
Ministerium erteilt AfD-Forderung nach Abschlagszahlung eine Absage
Die Forderung des Landesvorstands der AfD Baden-Württemberg nach einer Abschlagszahlung hält das MLR nicht für zielführend. Das Verfahren der Direktzahlungen sei in der Abwicklung sehr komplex, sodass eine kurzfristige Programmierung und Auszahlung der Fördermittel oder Teile davon nicht realistisch bzw. praktikabel umsetzbar seien und zudem zu einer Doppelprogrammierung führen würden, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.
Dies gelte besonders für die Auszahlung von Abschlagszahlungen innerhalb des bestehenden IT-Systems. Die Programmierung von Abschlagszahlungen würde viel zusätzliche Programmierkapazität binden, die für die Fertigstellung der regulären Programme benötigt werde und diese sonst blockieren würde. In der Folge würden sich somit auch die Endabrechnung und Schlusszahlung um viele Wochen verschieben.
Das Fazit des Ministerium lautet: Geldlich und zeitlich ergebe sich durch Abschlagszahlungen und verspätete Folgezahlungen kein wirtschaftlicher Mehrwert, der den Mehraufwand rechtfertigen würde.