Die Landesregierung von Sachsen hat sich auf einen Nachteilsausgleich verständigt, den Sachsens Landwirte wegen der verzögerten Auszahlungen von EU-Agrarsubventionen (Direktzahlungen) beantragen können. Darüber hat Landwirtschaftsminister Wolfram Günther am Dienstag das Kabinett informiert.
Ausgleich soll Kosten für Überbrückungskredite abdecken
Der Ausgleich soll einmalig und pauschalisiert ausgezahlt werden. Die Pauschale wird standardisiert ermittelt und soll Kosten wie zum Beispiel Zinslasten für etwaige Überbrückungskredite, etwaige Stundungsgebühren oder gegebenenfalls anfallende Beratungsleistungen abdecken. Die Bagatellgrenze liegt bei 50 €. Im Ergebnis wird 1 % der Summe der Direktzahlungen bereitgestellt, teilt das sächsische Landwirtschaftsministerium mit.
Der Nachteilsausgleich soll nach Auszahlung der Direktzahlungen so einfach wie möglich und digital beantragt werden können. Antrags- und Auszahlungsstelle soll die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein.
Auszahlung der Direktzahlungen im Februar 2024
Mit einer Auszahlung der Direktzahlungen selbst rechnet das Ministerium weiterhin bis spätestens Ende Februar des kommenden Jahres. Sachsens Agrarminister Wolfram Günther (Grüne) bezeichnete den Nachteilsausgleich als Lösung, "die mögliche Belastungen der Landwirtschaftsbetriebe kompensiert". In Sachsen erhalten rund 7.000 landwirtschaftliche Unternehmen EU-Agrarzahlungen. Insgesamt geht es um rund 241 Mio. €.
Bereits Ende Oktober hatte das sächsische Agrarministerium eingeräumt, dass es wegen Problemen bei der Softwareanpassung wohl erst im Februar zur Auszahlung der Agrarprämien kommt. Das Ministerium verteidigte sich damit, dass die Regelungen zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) 2023 grundlegend verändert wurden und es an IT-Fachkräften für die Softwareanpassungen mangele.
Auch andere Bundesländer haben Probleme
Auch in anderen Bundesländern gibt es Probleme bei der pünktlichen Auszahlung. So hat auch die Landwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg Probleme, die dieses Jahr zu verspäteten Auszahlungen der Direktzahlungen führt. Das betrifft auch die Verträge für den Vertragsnaturschutz.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat den Ländern zugesichert, ihnen die Gelder für die EU-Agrarprämien bis zum 27. Dezember 2023 zu überweisen. In einigen Bundesländern sollen die Agrarprämien nach Weihnachten, aber noch vor dem Jahresende auf den Konten der Landwirtinnen und Landwirte landen, zeigt eine Umfrage in allen Bundesländern von top agrar. Niedersachsen plant die Auszahlung der Agrarprämien zu splitten. So sollen die flächenbezogenen Direktzahlungen am 28.12.2023 und der tierbezogenen Direktzahlungen erst Ende Februar 2024 ausgezahlt werden.