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Bis Silvester nicht machbar

Sachsens Landwirte in Zahlungsnot - Ministerium trödelt bei Auszahlung der Agrarprämien

Bis Silvester ist noch lange hin. Das sächsische Agrarministerium weiß aber schon jetzt, dass es die Agrarzahlungen für dieses Jahr erst 2024 auszahlen kann. Die Bauern sind sauer.

Lesezeit: 2 Minuten

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne) informiert, dass die Direktzahlung aus der 1. Säule und Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete bis zum 31.12.2023 nicht möglich sein wird. Das erwischt die Landwirte eiskalt, da das Geld dringend zum Jahreswechsel benötigt wird - und es andere Bundesländer ja auch schaffen.

„Die uns gegebene Begründung für die Verzögerung der Auszahlung der bereits erbrachten Leistungen für Umwelt- und Klimamaßnahmen unserer Landwirte werden wir nicht akzeptieren“, stellt jedenfalls Hans-Uwe Heilmann, Vizepräsident des Sächsischen Landesbauernverbandes, eindeutig klar.

„Unsere Landwirte leisten schon jetzt jeden Tag vielfältige gesellschaftliche Leistungen. Sie jetzt im Regen stehen zu lassen, ist nicht akzeptabel." Vor allem vor dem Hintergrund, dass auf die Betriebe zum Jahreswechsel erhebliche Ausgaben wie z.B. Pachtzahlungen, Kredite, Saatgut, Pflanzenschutzmittel oder Versicherungen zukommen. Der wirtschaftliche Druck auf die Höfe sei dabei schon jetzt riesig.

„Der Druck von außen auf unsere Getreidemärkte ist hier nur ein Grund. Wir fordern daher den Landwirtschaftsminister unverzüglich auf, diese existenziell wichtige Einkommensunterstützung für unsere Landwirte bis zum Jahresende auszuzahlen. Alles andere treibt unsere Betriebe in den Ruin und verlagert die Landwirtschaft ins Ausland, die weit unter europäischen Standards arbeiten. Das werden wir als berufsständische Interessensvertretung nicht akzeptieren!“, so Heilmann.

Verspätet, aber immerhin noch im Dezember, zahlt Baden-Württemberg seine Agrarprämien aus.

Die Direktzahlungen aus der 1. Säule und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete werden spätestens zum Ende des Jahres rückwirkend für die erbrachten Leistungen der Landwirte für nachhaltige Landwirtschaft sowie zur Einkommensunterstützung ausgezahlt. Die Landwirte sind verpflichtet fristgerecht bis zum 15.05. eines Jahres ihre Agraranträge einzureichen.

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