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Baden-Württemberg: Erste Direktzahlungen erst kurz vor dem Jahreswechsel

Landwirte in Baden-Württemberg können erst Ende Dezember mit den Direktzahlungen der GAP rechnen. Das Landwirtschaftsministerium verweist auf erschwerte Bedingungen im ersten Jahr der neuen GAP-Förderperiode.

Lesezeit: 2 Minuten

Die ersten Auszahlungen für die Direktzahlungen werden dieses Jahr in Baden-Württemberg, abweichend von den Vorjahren, erst nach Weihnachten erfolgen können. Darauf weist das zuständige Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hin. Begründet wird dies damit, dass der Bund aufgrund gestiegener Kreditzinsen nicht bereit sei, die für eine frühere Auszahlung erforderliche Zwischenfinanzierung der EU-Mittel zu übernehmen. „Das Geld vom Bund für die Direktzahlungen wird erst ab 27./28. Dezember 2023 zur Verfügung stehen und für die bis dahin abschließend bearbeiteten Anträge vor dem Jahreswechsel an die Landwirte ausgezahlt“, teilt das MLR mit

Erschwerend komme hinzu, dass die GAP-Reform aufgrund der verspäteten deutschen Einreichung des Strategieplans bei der EU-Kommission zur Folge habe, dass den unteren Landwirtschaftsbehörden die für die Antragsbearbeitung erforderlichen IT-Systeme deutlich später als üblich zur Verfügung stehen.

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Kürzeres Zeitfenster für die Landwirtschaftsämter

Das Zeitfenster, das den unteren Landwirtschaftsbehörden für die erforderlichen Kontrollen der Anträge und Flächen vor Beginn der Auszahlungen verbleibe, sei damit wesentlich kürzer als in den Vorjahren. Daher werde es dieses Jahr aus heutiger Sicht nicht möglich sein, dass, wie gewohnt, weitgehend alle Antragstellerinnen und Antragssteller noch vor dem Jahreswechsel ihre Direktzahlungen ausbezahlt bekommen, so das MLR.

Kommt Ausgleichszulage bereits vor Weihnachten?

Selbstverständlich werde mit Hochdruck daran gearbeitet, noch vor dem Jahreswechsel eine möglichst hohe Auszahlungsquote zu erreichen. Nach dem ersten Auszahlungstermin bei den Direktzahlungen im Dezember werden laut MLR ab Januar – wie in den Vorjahren – weitere Auszahlungstermine angesetzt werden. Bereits vor Weihnachten seien die Auszahlungen der Ausgleichszulage (AZL), der Förderung für steiles Grünland (SLG) und des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz (EAPS) vorgesehen. Die Auszahlungen für die Programme SchALVO und FAKT erfolgen wie üblich erst ab Februar/März des neuen Jahres. Die Auszahlungen für LPR-Verträge für das Jahr 2023 werden, wie das federführende Umweltministerium bereits angekündigt hat, erst im neuen Jahr erfolgen.

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