Dieser Artikel erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.
Kammerdirektor Dr. Arne Dahlhoff machte keinen Hehl aus seiner Freude: „Es erfüllt mich ein wenig mit Stolz, dass unsere EU-Zahlstelle mit den diesjährigen Auszahlungen aus dem Sammelantragsverfahren ELAN in der Flächen- und Tierförderung bereits beginnen konnte“, sagte er auf der Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vergangenen Freitag (8. Dezember 2023) in Bad Sassendorf.
Direktzahlungen bis 29. Dezember auf Konto
Erste Zahlungen zu Fördermaßnahmen wie „Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten“ oder „Agrarumweltmaßnahmen aus 2018 und 2019“ sind bereits erfolgt bzw. kommen noch vor Weihnachten. Zwischen dem 27. und 29. Dezember 2023 sollen die Direktzahlungen fließen, unter anderem mit der Einkommensgrundstützung sowie den Öko-Regelungen. „Für die professionelle Arbeit, das hohe Engagement und dafür, dass es gelungen ist, die besonderen Herausforderungen zu meistern, möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich bedanken“, sagte Dr. Dahlhoff.
Denn die pünktliche Auszahlung ist dieses Jahr alles andere als selbstverständlich. Die Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben nicht nur Landwirte vor enorme Herausforderungen gestellt, sondern auch die Verwaltung. Das führt dazu, dass einige Bundesländer wie Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Sachsen angekündigt haben, die Prämie möglicherweise erst unmittelbar vor dem Jahreswechsel oder sogar in Teilen erst zu Beginn des Jahres 2024 auszahlen zu können.
Gorißen gegen mehr Geld für Öko-Regelungen
Das passiert in NRW nicht. „Und der Dank dafür geht an die Landwirtschaftskammer“, sagte NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen. Es gebe rund 39.000 Anträge in NRW, nur ganz leicht weniger wie im Vorjahr. Neu sind unter anderem die Öko-Regelungen in der Ersten Säule. Bundesweit war die Resonanz darauf geringer als erwartet, das Budget ist nicht ausgeschöpft. Gorißen berichtet, dass es intensive Gespräche gebe, wie sich das kurzfristig verbessern lässt.
Die Agrarministerin von NRW bestärkte aber nochmals ihren Standpunkt, dass sie gegen eine höhere Umschichtung von Mitteln aus der Ersten in die Zweite Säule und gegen ein höheres Budget für die Öko-Regelungen zulasten der Einkommensgrundstützung ist. Vielmehr plädiert sie dafür, die Leistungen der Landwirte über Angebote der Zweiten Säule zu honorieren – das sei mit Blick auf die unterschiedlichen Strukturen in den Bundesländern viel zielgenauer.
Fotos über „Mona-App“ ab 2024
Somit ist noch offen, auf welche Änderungen sich die Landwirte für 2024 einstellen müssen – obwohl die Vorbereitungen für ELAN 2024 schon laufen. Eine Neuerung zeichnet sich aber schon jetzt ab. „Voraussichtlich im Spätsommer wollen wir die sogenannte Mona-App im Flächenmonitoring einsetzen.
Damit können Antragssteller Fotos machen und zur EU-Zahlstelle hochladen, um in Zweifelsfällen Fördervoraussetzungen nachweisen zu können“, sagte Dr. Dahlhoff. Ihm ist absolut bewusst, dass das ein sehr sensibles Thema ist. Daher ist vor dem Start eine intensive Informationskampagne geplant.