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topplus Rechte und Pflichten

Muss der QS-Prüfer erklären, warum er etwas beanstandet?

Ob der Prüfer Ihnen nach einer Beanstandung bei einer landwirtschaftlichen Betriebskontrolle Verbesserungsvorschläge machen muss, erklärt unser Experte.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich hatte vor ein paar Wochen eine QS-Prüfung auf dem Hof. In einem Schreiben wurde die Schadnager­bekämpfung moniert. Darin steht aber nicht geschrieben, was ich ­verbessern muss. Außerdem werde ich nur für zwei anstatt für drei Jahre freigeschaltet. Warum?

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Antwort:

Soweit in dem Protokoll der Prüfung die Schadnager­bekämpfung als nicht ausreichend dargestellt wird, müssten die Prüfer zumindest darlegen, aus welchen tatsächlichen Umständen sie dies ableiten. Hier sollten Sie noch ­einmal nachfragen.

Die Prüfer selbst sind jedoch nicht verpflichtet, bei Ihnen eine konkrete Beratung über notwendige Maßnahmen durchzuführen. ­Häufig geschieht dies zwar, eine vertragliche Verpflichtung hierzu ­besteht allerdings nicht.

Grundsätzlich können Sie sich in so einem Fall an den Bündler wenden. Der kann Ihnen erläutern, worauf die Prüfer achten und welche Pflichten Sie im Bereich der Schadnager­bekämpfung erfüllen müssen, damit die nächste Prüfung anstandslos verläuft.

Die verkürzte Frei­schaltung hängt damit zusammen, dass im Rahmen eines verkürzten Überprüfungszeitraumes geprüft werden soll, ob sich die Schad­nagerbekämpfung verbessert hat. War die Kritik der Prüfer berechtigt, ist auch eine Verkürzung des Prüfungszeitraums nicht zu beanstanden.

Unser Experte: Henning Schulte im Busch, RA, Meisterernst Düsing Manstetten, Münster, NRW, www.meisterernst.de

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