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Alte Güllegrube als Wärmequelle für Wärmepumpe nutzen?

Viele Betriebe überlegen derzeit, wie Sie Ihre Heiztechnik umstellen können. Ob sich auch die Nutzung alter Güllegruben anbietet, erklärt unser Experte.

Lesezeit: 3 Minuten

Frage:

Wir betreiben seit ein paar Jahren nur noch Ackerbau und haben daher einen alten ungenutzten Schweinestall mit leerstehenden Güllegruben. Jetzt planen wir den Umbau unserer alten Ölheizung. Kann ich die alten Güllegruben unseres nicht mehr genutzten Schweinestalles mit Wasser oder Erde zu füllen um dort die Wärme mittels Sole/Wasser Wärmepumpe zu entziehen? Die Gruben sind gemauert und verputzt. Ist das rechtlich erlaubt? Ein weiteres Problem: Wir befinden uns im Wasserschutzgebiet, in dem Erdwärmepumpen nicht erlaubt sind. Aber die Güllekanäle sind ja schließlich dicht, daher wäre das doch möglich?

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Antwort:

Es ist technisch möglich, die Wärme aus dem wassergefülltem und sich zirkulierendem Güllekeller zu entziehen. Bei dem Einsatz einer Wärmepumpe ist zu überlegen, ob eine natürlich Kühlung für das Wohnhaus angedacht wird und die abgeführte Wärme im Güllekeller abgegeben werden kann. Eine externe Wärmequelle, wie z. B. die Solarthermie kann den Wärmeentzug aus dem Güllekeller übers Jahr wieder mit ausgleichen.

Wichtig ist, dass dieses Wasser immer wieder mit Frischwasser (Wärme, Eisblock) versorgt wird. Länge, Breite und Tiefe bestimmen die theoretische Potentialmenge Wärme, die aus diesem ehemaligen Güllekeller entnommen werden kann, um teilweise das Wohnhaus über eine Sole/Wasser/Wärmepumpe zu erwärmen.

Heutzutage ist rechtlich ein gemauerter und verputzter Güllekeller nicht wasserundurchlässig!

Wenn in der z. B. Baugenehmigung unter Nebenbestimmung festgehalten wurde, das bei nicht mehr Nutzung des Schweinestalles dieser Abgerissen werden muss und der Ursprung wiederhergestellt werden soll, dann ist dieser Nutzen des ehemaligen Güllekellers genehmigungspflichtig.

Wenn im Wasserschutzgebiet keine Wärmepumpen mit umweltschädlichen Kältemittel erlaubt sind, müssen Sie bei der Unteren Wasserbehörde anfragen, ob Sie trotzdem eine Wärmepumpe unter den oben beschriebenen Gegebenheiten errichten dürfen.

Wenn der Umbau des Wohnhauses für eine Flächenheizung mit Wärmepumpe modernisiert wird, müssen Sie rechnen, ob der Wärmeentzug aus dem Güllekeller ausreicht oder ob Sie noch zusätzliche Wärmeentzugsflächen (Boden, Wasser, Luft) errichten müssen. Am besten wenden Sie sich an einen Energieberater, der Ihnen das im Detail ausrechnen kann.

Unser Experte: Elmar Brügger, Berater bei der Landwirtschaftskammer Münster, Münster, NRW, landwirtschaftskammer.de

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