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Gebäudeenergiegesetz: Experten sehen weiterhin Defizite

Bei einer Expertenanhörung im Bundestag gab es Lob und Tadel der Sachverständigen zu dem vorliegenden Entwurf. Das Gesetz soll noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden.

Lesezeit: 5 Minuten

Sachverständige sehen in den von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgeschlagenen Änderungen am Regierungsentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (20/6875) eine Verbesserung. Zugleich wiesen sie in der zweiten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie dazu am Montag auf aus ihrer Sicht nach wie vor bestehende Defizite hin. Das Gesetz soll nach dem Willen der Koalition noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden.

Die Aussagen der Sachverständigen

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Wir haben die wichtigsten Aussagen zu der Expertenanhörung gestern zusammengefasst:

  • Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hob die Verzahnung der GEG-Novelle mit dem noch nicht vorliegenden Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes hervor, weil die Wärmewende auch eine „Infrastrukturwende“ sei. Während das GEG die Häuser und Eigentümer adressiere, gehe es in der kommunalen Wärmeplanung um die Netze. Kritisch merkte Andreae unter anderem an, dass es auch im geänderten Entwurf unklare Rechtsbegriffe gebe. Es müsse nachgeschärft werden, „damit klar ist, worüber wir reden“. Zu spüren sei ein „gewisses Misstrauen“ im Hinblick auf die Wasserstoffnutzung im Wärmebereich. Diese eine „kleine Option“, etwa bei einem schwer umzubauenden Bestand.
  • Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): „Es gibt nach wie vor viel Skepsis und Misstrauen vor allem gegenüber Wasserstoff im Wärmebereich und gegenüber Netzbetreibern.“
  • Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag: „Richtig ist, dass Biomasse stärker berücksichtigt wird, womit auch Holzpellets gemeint sind.“ Er kritisierte zu viele detaillierte Einzelregelungen, die die Umsetzung erschwerten.
  • Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima, sah noch viele offene Fragezeichen und empfahl, einen „Flicktenteppich“ bei der Beratung zu vermeiden. Berater gebe es nicht im Überfluss, was zu einem Hindernis auf dem Modernisierungspfad werden könnte. Als unverständlich bezeichnete Bramann, dass Stromdirektheizungen in schlecht gedämmten Gebäuden gepuscht werden sollen, auch Luft-Luft-Wärmepumpen arbeiteten dort sehr ineffizient.
  • Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe, plädierte dafür, am Ziel festzuhalten, bis 2030 sechs Millionen Wärmepumpen einzubauen, weil sonst die Klimaziele nicht zu schaffen seien. Deutschland und Ungarn seien Schlusslichter beim Wärmepumpeneinbau in Europa. Die Wärmepumpenindustrie brauche einen starken Heimatmarkt. Die verzögerte Lenkungswirkung aufgrund der Fristen bis 2026 und 2028 sollte aus seiner Sicht durch Förderung und Anreize kompensiert werden.
  • Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte, die Vorgabe, zu einem Anteil der erneuerbaren Energien von 65 % zu kommen, sei nicht mehr sichergestellt, die Koalition bleibe hier hinter ihrem eigenen Anspruch zurück. Dass auch ab 2024 noch Gasheizungen eingebaut werden können, stelle die Klimaziele infrage. Kritisch sah Gurkmann auch, dass es nicht mehr um den effizienten Einsatz von Energie, sondern nur noch um die Einsparung von Treibhausgasemissionen gehe. Energieeffizienz sollte ihrer Ansicht nach nicht hinten anstehen. Eine verpflichtende Energieberatung solle Verbraucher vor falscher Entscheidung schützen, daher werde eine unabhängige Energieberatung gebraucht.

So bewertet die Erneuerbaren-Branche das Gesetz

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die Einigung der Ampel-Regierung zu einem neuen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). „Handwerk, Industrie und Verbraucher brauchen nach monatelanger Verunsicherung jetzt Planungs- und Investitionssicherheit", fordert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Mit klaren Vorgaben können die Akzeptanz für die Wärmewende gestärkt und Fehlinvestitionen vermieden werden. Dafür muss neben dem Gesetz aber auch die neue Förderung einen klaren Ausstieg aus fossilen Energien und einen Weg hin zu Erneuerbaren vorgeben.“ Dies war auch zentrale Botschaft des in der gestrigen Anhörung geladenen Geschäftsführers des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP), Dr. Martin Sabel.

„Die Wärmewende braucht Erneuerbare Technologievielfalt. Daher befürworten wir die Anerkennung der ausgereiften Technologien, von Wärmepumpen über Solar- und Geothermie bis hin zu Holz, Pellets und Biogas. Diskriminierungen durch zusätzliche Anforderungen oder Deckelungen wurden aufgehoben. Jetzt kann nach individuellem Bedarf des Hauses entschieden und investiert werden”, sagt Peter.

Kommunale Wärmeplanung wichtig

Durch die Verknüpfung mit der Kommunalen Wärmeplanung werde das GEG in der jetzigen Fassung in weiten Teilen des Landes jedoch erst ab 2026 für Städte über 100.000 Einwohner beziehungsweise ab 2028 für alle anderen seine volle Wirkung entfalten. Deshalb hat der BEE bei der Kommunalen Wärmeplanung, https://www.bee-ev.de/service/pressemitteilungen/beitrag/stellungnahme-waermeplanung-waermewende-durch-verpflichtende-kommunale-waermeplanung-voranbringendie nach der Sommerpause ins parlamentarische Verfahren kommen soll, mehr Ambition gefordert. „Wird die Kommunale Wärmeplanung zeitlich nicht ambitionierter gefasst, kommt der angekündigten Aufstockung der Fördersätze eine noch größere Bedeutung zur Überbrückung dieses Zeitraums zu. Dass die Förderung nun mithilfe des Klima-Geschwindigkeitsbonus und der Sozialkomponente darauf ausgelegt werden soll, den Umbau auf Erneuerbare Heizungen zu beschleunigen und einkommensschwachen Eigentümer den Umstieg auf Erneuerbare Heizungen zu ermöglichen, ist zu begrüßen”, so Peter.

Kritik an Förderkürzung

Problematisch sei hingegen die Halbierung des Höchstbetrags förderfähiger Kosten. „Das würde dazu führen, dass nur ein Wärmeerzeuger zu einem Großteil gefördert werden kann, darüber hinausgehende Investitionen in eine effiziente Heizungsverteilung im Gebäude oder eine Ergänzung zu einer effizienten Hybridheizung aber faktisch ohne Förderung umgesetzt werden müssten”, so Peter. In der Folge sei zu erwarten, dass diese Investitionen vielfach unterblieben. Das sei aus Sicht der Energieeffizienz kontraproduktiv. Die Senkung des Höchstbetrags förderfähiger Kosten dürfe daher nur in einem begrenzten Umfang erfolgen und keinesfalls unter 50.000 € pro Wohnung liegen. „Insgesamt muss vor allem eines noch klarer werden: Der Einbau von fossilen Gas- oder Ölheizungen darf nicht mehr gefördert werden. Im Sinne der Wärmewende sollten nur erneuerbare Heizungsanlagen förderbar sein”, fordert die Präsidentin.

Der Terminplan für das Gesetz

Die Bundesregierung will das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden:

  • Am Mittwoch sollen sich die zuständigen Ausschüsse damit befassen,
  • am Donnerstag geht es in den Bundestag,
  • am Freitag könnte der Bundesrat das Gesetz absegnen.

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