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Heizungsgesetz im Bundestag: Einschränkungen für Holzenergie und Biogas sollen wegfallen

Anlässlich der öffentlichen Anhörung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betonen Verbände und Sachverständige die Bedeutung von Bioenergie für den Wärmemarkt.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 21. Juni 2023, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (20/6875) sowie den Leitplanken der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung des GEG befasst.

„Unrealistisches Ziel“

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In der Anhörung haben sich verschiedene Sachverständige zu dem GEG geäußert, u.a. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Es gibt 42,9 Millionen Bestandsgebäude in Deutschland – nur 7 % davon sind jünger als 13 Jahre. Dabei ist der Anteil von erneuerbaren Energien im Wärmesektor sehr viel geringer als im Strombereich.“ Ein Anteil von 50 % bis 2030 allerdings sei in den meisten Fällen ein unrealistisches Ziel. Zunächst müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, klimaneutrale Wärmequellen vor Ort zu erschließen wie zum Beispiel Geothermie und Abwärme.

Verbraucherschützer fordert Stärkung der Berater

Mehr als 1 Mio. Heizungen müssen jährlich ausgetauscht werden, weil sie zu alt sind, sagte Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dabei müsse jeder entscheiden, wie er in Zukunft heizen wolle. Das ziehe einen hohen Beratungsbedarf nach sich. Deshalb fordere der vzbv eine Stärkung unabhängiger Berater.

Wichtig sei aber auch, dass das GEG für Verbraucher und Verbraucherinnen eine „klare Orientierung hinsichtlich der tatsächlich verfügbaren und bezahlbaren Optionen zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe“ gebe. Fossile Lock-Ins und Kostenfallen müssen verhindert werden, sagte benannte Experte.

Keine Diskriminierung von Holz und Biogas

Sandra Rostek, Leiterin Politik des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnte, dass die Regel, erst müsse eine Wärmeplanung vorliegen, erst dann greife das GEG, werde in vielen Fällen eine Verschiebung des Heizungsaustauschs bedeuten. So drohe man das Klimaziel „50 % Erneuerbare bis 2030“ nicht zu erreichen, sagte die Expertin. Den größten Nachbesserungsbedarf sah sie bei den noch unklaren Regelungen für eine Umstellung von Gasnetzen auf grüne Gase oder grünen Wasserstoff. Hier seien „noch viele Fragen offen“.

„Die wichtige Einigung der Regierungsfraktionen, ein sozialverträgliches, effektives und effizientes Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg zu bringen, ist ein großer Schritt hin zu einer echten Wärmewende im Gebäudesektor. Die vereinbarten Leitplanken, wonach diskriminierende technischen Anforderungen gestrichen werden sollen, sind ausdrücklich zu begrüßen, da besonders die Vorgaben für die Holzenergie diese als Erfüllungsoption für die Bürger unnötig erschweren“, erklärt Rostek. Damit werde die Wärmewende verteuert und verzögert. Doch nun müssten der Vereinbarung auch konkrete Änderungen am Gesetzesentwurf folgen.

Kombi von Holz und Solar soll weg

Allen voran müsse die Pflicht zur Kombination von Holzheizungen mit Solarthermieanlagen und überdimensionierten Pufferspeichern gestrichen werden. Die Wärmewende gelinge nur, wenn im Gebäudebestand wirkliche Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei der erneuerbaren Heizung herrschten und nicht nur pro-forma. Ebenso müsse das Verbot zur Beheizung von Neubauten mit Biomasse entfallen. Des Weiteren müsse die Vorgabe aus dem Leitplankenpapier zur praxistauglichen Umsetzung berücksichtigen, dass das umfangreiche forstwirtschaftliche Fachrecht mit den Bundes- und Landeswaldgesetzen die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft bereits umfassend sicherstellt. Zudem gelte es, die entsprechende Förderung zielgerichtet zu überarbeiten. Sonst bleibe der Klimaschutz im Heizungskeller auf den Konten der Bürger stecken.

Verbändeallianz für Holz

Auch die Verbändeallianz zur Stärkung der Holzenergie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterstreicht erneut die Bedeutung von Holz für das Gelingen der Wärmewende. Dabei appelliert das Verbändebündnis an die Abgeordneten, die Leitplanken der Ampel-Fraktionen für den technologieoffenen und diskriminierungsfreien Einsatz von Holz und Holzpellets als Erfüllungsoptionen in Neubau und Bestand vollumfänglich umzusetzen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Ampel-Fraktionen auf Eckpunkte für die weiteren Beratungen zum GEG einigen konnten. Damit senden sie nicht nur ein wichtiges Signal an alle Betroffenen, sondern ermöglichen durch die gleichwertige Behandlung aller Erfüllungsoptionen Wahlfreiheit bei neuen Heizungen“, so das Bündnis aus Verbänden der Holz-, Forst- und Heizungsbranche wie BBE, BDH, ZIV, DeSH, DEPV, Familienbetriebe Land und Forst, IH, HKI und AGDW.

„Ein technologieoffener Ansatz bleibt der einzige Weg, um die großen Herausforderungen der Wärmewende praktikabel und bezahlbar zu gestalten. Holzenergie kann dazu einen erheblichen Beitrag leisten und sollte als bedeutendste erneuerbare Wärmequelle auch in Zukunft als vollwertige Erfüllungsoption in Neubau und Bestand anrechenbar sein.“

Leitplanken beheben Diskriminierung

Bislang waren für die Holzenergie im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energieträgern zusätzliche Vorgaben im Gesetzentwurf vorgesehen. Im Neubau waren Biomasseheizungen nicht zur Erfüllung des 65 Prozent-Ziels vorgesehen. Im Bestand waren für Biomasseheizungen eine Kombinationspflicht mit Solarthermie oder Photovoltaik, ein Pufferspeicher und zudem eine Pflicht für staubmindernde Maßnahmen angedacht. Die von den Ampel-Fraktionen vorgelegten Leitplanken tragen nun durch die geplante Streichung aller diskriminierenden technischen Anforderungen für Holz- und Pelletheizungen einem technologieoffenen Ansatz Rechnung.

„Die deutliche Kritik an den bestehenden Vorgaben wurde offenbar gehört. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass die Kompromisse für Neubau und Bestandsgebäude auch umgesetzt werden. Denn die Unklarheiten der letzten Wochen haben gezeigt, dass die Wärmewende sonst weiter verzögert und dem Klimaschutz ein Bärendienst erwiesen wird“, so das Verbändebündnis. Als regionale und nachhaltige Energiequelle stehen Holzpellets, Scheitholz, Hackschnitzel wie auch Rest- und Abfallstoffe aus Holz in ausreichendem Maß zur Verfügung, um als nachhaltige Lösung für zukunftsfähige Wärmekonzepte eingesetzt zu werden. Diese Aspekte sollten dringend in die Überarbeitung des Gesetzentwurfes einfließen, denn nur mit der Wahlfreiheit für Eigentümer wird das GEG langfristig erfolgreich und das Ziel von 50 % erneuerbarer Wärme im Jahr 2030 erreichbar.

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