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topplus Umnutzung

Stallgebäude: Schweine raus – was rein?

Die Schweinehaltung aufgeben und den alten Stall umnutzen, darüber denken derzeit viele Landwirte nach. Wir zeigen, welche Besonderheiten speziell für Schweineställe gelten.

Lesezeit: 3 Minuten

Aus der Schweinehaltung aussteigen? Welche andere Nutzung ist dann im alten Stall überhaupt umsetzbar und  genehmigungsfähig?

Möglichkeiten gibt es viele: Wohnung, Werkstatt, Cafe, Lager oder Stallumbau – was infrage kommt, ist je nach Hof unterschiedlich. Bestimmend sind z. B. Lage, Tierhaltung auf dem Hof oder in der Nachbarschaft, persönliche Vorlieben, finanzieller Spielraum, Zeitbudget und auch die baulichen Voraussetzungen.

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Gerade bei Schweineställen geben oft die niedrigen Decken, kleine Fenster und Stützen die Möglichkeiten für Nutzung und Umbau vor.

Genehmigung

Nutzen Sie Ihren Schweinestall um, müssen Sie dies von der Baubehörde genehmigen lassen. Das gilt für außerlandwirtschaftliche Nutzungen wie auch für den Umbau zu einem anderen Stall. Selbst wenn Sie baulich nichts verändern, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Je nach Nutzung gibt es Anforderungen an Raumhöhen, Entwässerung, Fluchtwege, Brandschutz, Dämmung, Immissions- und Schallschutz, Abstände zu Nachbarn, Pkw-Stellplätze etc. 

Außenbereich

Am schwierigsten sind Umnutzungen im Außenbereich. Vollerwerbsbetriebe können immerhin bestimmte Umnutzungen, die der Landwirtschaft dienen, als mitgezogene Betriebszweige genehmigen lassen, z. B. Ferienwohnungen oder Hofläden. Da-rüber hinaus kann grundsätzlich auch jedes Gebäude, das einmal für einen Landwirtschaftsbetrieb genehmigt war, umgenutzt werden, auch mehrmals.  Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens sieben Jahre alt ist und mit dem Hof eine Betriebseinheit bildet.

Bausubstanz: Umnutzen können Sie im Außenbereich nur Gebäude mit erhaltenswerter Substanz. Verfallene Bausubstanz sollten Sie in Schuss bringen, bevor Sie die Umnutzung beantragen. Nehmen Sie aber nicht den Dachstuhl ab, sonst verfällt der Bestandsschutz.

Außenhülle: Die äußere Gestalt eines Gebäudes im Außenbereich muss erhalten bleiben, z. B. Außenmauern, Fenster, Dachform, oft auch Stützen. Gerade die niedrige Deckenhöhe vieler Schweineställe schränkt die Nutzung oft ein.

Immissionen: Gibt es weiterhin Schwei­ne im eigenen Betrieb oder in der Nachbarschaft, müssen Sie für die Umnutzung zu Wohnraum oder einem Raum, in dem sich dauerhaft Menschen aufhalten, oft ein Immissionsgutachten erstellen lassen. Entgegen der landläufigen Meinung kann man z. B. im Wohnungsmietvertrag nicht regeln, dass Mieter Lärm oder Gerüche akzeptieren müssen – sie können dagegen vorgehen.

Erschließung & Co.

Die Baubehörde prüft zudem die Erschließung, z. B. ob die Abwasserentsorgung ausreicht oder die Zuwegung sicher ist, ebenso das Brandschutzkonzept, den Natur- und Artenschutz sowie den Denkmalschutz.

Gewerbliche Ställe

Bei von Anfang an als futterflächenlos und mit Rückbauverpflichtung genehmigten Ställen sind nach aktueller Gesetzgebung keine Umnutzungen möglich. 

Stallgeruch

Die Beseitigung des Schwei­nestallgeruches aus Wänden und dem Güllekeller ist aufwendig. Einfaches Verputzen der Wände und das Aussaugen des Güllekanals reichen nicht aus. Das macht die Umnutzung oftmals noch mal deutlich teurer.

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