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Steuerbefreiung für Strom aus Pflanzenöl und Biogas gestrichen

Bittere Pille für Tausende von Biogaserzeugern und Betreiber von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken: Die Regierung hat die Stromsteuerbefreiung teilweise zurückgenommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Relativ unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit ist zu Jahresbeginn die Steuerbefreiung für Strom aus flüssiger Biomasse bzw. Biogas ausgelaufen. Davon können vor allem auch alle Landwirte betroffen sein, die beispielsweise mit Biogas ein Blockheizkraftwerk betreiben, einen Teil des Stroms selbst verbrauchen oder an Dritte liefern. Darauf weist Dr. Christoph Richter von der „prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ in Leipzig hin.

Hintergrund der Kürzung sind europarechtliche Vorgaben. Denn die Stromsteuerbefreiung ist nach EU-Recht eine Beihilfe, das heißt: Sie muss von der Europäischen Kommission genehmigt bzw. von der Bundesregierung zur Freistellung von den europarechtlichen Vorgaben angezeigt werden. „Bisher hatte Berlin offenbar kein Problem mit der Befreiung, nun aber keine neue Freistellung mehr in Brüssel beantragt, sodass die bisherigen Steuerprivilegien zum 31.12.2023 ausgelaufen sind“, so Richter.

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Je nach Größe der Anlage

Die Streichung hat Auswirkungen auf den Eigenverbrauch und den Verbrauch durch Dritte.Beim Eigenverbrauch entfällt die Begünstigung für diese Anlagen komplett:

  • Anlagen, die flüssige Biomasse wie Pflanzenöl einsetzen - unabhängig von ihrer Größe.

  • Für Strom aus fester Biomasse (z.B. Holz) ab einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 Megawatt und mehr.

  • Anlagen, die gasförmige Biomasse nutzen, ab zwei Megawatt Gesamtfeuerungswärmeleistung.

Weniger hart dürfte die Neuregelung die Verbraucher treffen: Hier ist ohnehin „nur“ der Verbrauch aus Anlagen mit bis zu zwei Megawatt elektrischer Leistung steuerbegünstigt.

Die thermische Leistung zählt

Brisant: Die zum 1.1.2024 weggefallene Befreiung bezieht sich auf die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Anlage – und diese setzt sich aus der elektrischen und der thermischen Leistung zusammen. Die Stromsteuerbefreiung knüpft aber nur an die elektrische Leistung der Anlage an. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass bereits Biogasanlagen ab 800 Kilowatt elektrischer Leistung nicht mehr befreit sind.

Immerhin gibt es auch gute Nachrichten: Für dieses und das kommende Jahr können Sie sich deutlich mehr Stromsteuer vom Staat erstatten lassen. Ein Antrag lohnt sich somit jetzt erst recht. Mehr dazu finden Sie hier: Landwirte erhalten jetzt das Vierfache an Stromsteuer zurück

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