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topplus Polizeikontrolle

Was droht bei abgelaufener HU, defekten Scheinwerfern oder überladenem Anhänger?

Polizeikontrollen mit dem Schlepper können teuer werden. Was droht bei abgelaufener Hauptuntersuchung, defekten Scheinwerfern oder überladenem Anhänger?

Lesezeit: 3 Minuten

Landwirt Markus Mertens (Fall erfunden) kommt gerade mit dem Schlepper vom Acker, als er auf dem Heimweg von der Polizei angehalten wird. Noch bevor die Polizisten bei ihm am Traktor sind, schießen ihm zahlreiche Fragen durch den Kopf. Hat er etwas falsch gemacht? Was könnten die Beamten beanstanden? In so eine Situation kann jeder Landwirt geraten. Wir haben ein paar Fragen zusammengefasst.

Abgelaufene Hauptuntersuchung

Frage: Was droht bei abgelaufener Hauptuntersuchung?

Antwort: Die Hauptuntersuchung ist wichtig für die Verkehrssicherheit. Beachten Sie unbedingt die Fristen und vermeiden Sie Bußgelder. Abhängig von der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit und der zulässigen Gesamtmasse variieren die Intervalle für die Hauptuntersuchung (HU-Intervalle) für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge:

Zugmaschinen mit einer bauart­bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h müssen nur alle zwei Jahre zur HU. Das gilt auch (unabhängig von der Geschwindigkeit) für solche bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t.

Schnellere und schwerere Zugmaschinen müssen jährlich zur HU. Zudem ist halbjährlich eine Sicherheitsprüfung durchzuführen.

Anhänger, die mit einem Geschwindigkeitsschild für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h gekennzeichnet sind oder die mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t müssen alle zwei Jahre zur HU.

Anhänger mit mehr als 3,5 t müssen jährlich zur HU. Zudem ist eine halbjährlich Sicherheitsprüfung Pflicht.

Verstoßen Sie dagegen, droht bei einer überzogenen HU ein Verwarnungsgeld bzw. bei Überschreitung von mehr als acht Monaten ein Bußgeld in Höhe von 75 €. Ist die HU seit mehr als zwei Monaten überzogen, müssen Sie mit höheren Abnahmegebühren rechnen.

Defekte Scheinwerfer

Frage: Was gilt bei dreckigen oder ­defekten Scheinwerfern?

Antwort: Insbesondere direkt nach dem Ackern sind die Scheinwerfer teils stark beschmutzt. Fahren Sie dann im Dunkeln über die Straße, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 bis 35 €. Das gilt auch, wenn Sie die Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig nutzen, wenn Sie also z. B. nicht rechtzeitig abblenden oder vergessen haben auf der Straße die Arbeitsscheinwerfer auszustellen. Am Fahrzeug vorhandene lichttechnische Einrichtungen müssen ständig (auch am Tage) betriebsfertig sein. Neben dem Halter ist auch der Fahrzeugführer in der Pflicht.

Überladener Anhänger

Frage: Was passiert, wenn der ­Anhänger überladen ist?

Antwort: Überladung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Fahren Sie mit einem Anhänger, der überladen ist, müssen Sie bei einer Kontrolle je nachdem wie hoch die Überladung ausfällt, mit einer Geldbuße von bis zu 380 € rechnen. Zudem wird ihr Fahrzeug verwogen, dazu sind Sie verpflichtet. Im Weigerungsfall kann die Polizei Ihr Fahrzeug auch sicherstellen. Die Kosten trägt der Halter und i. d. R. bekommt er sogar ein höheres Bußgeld als der Fahrer. Auch ein Punkt in Flensburg ist möglich. Achtung: Es trifft immer Fahrzeugführer und Fahrzeughalter. Angenommen Ihr Junior ist mit Ihrem Trecker und einem überladenem Anhänger unterwegs, dann müssen Sie als Fahrzeughalter und Ihr Nachwuchs als Fahrzeugführer beide ein Bußgeld zahlen und Sie bekommen beide gegebenenfalls je einen Punkt. Bei einer Überladung von mehr als 10 % wird die Polizei zudem die Weiterfahrt untersagen.

Unsere Experten: Bernd Huppertz, Polizeihauptkommissar a. D., Dozent an der Hochschule für ­Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Martin Vaupel, Berater Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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