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Wasserstoff

Änderungen im Baugesetzbuch: Privilegierung von Wasserstoffanlagen

Der Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums erleichtert den Bau von Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff in der Nähe von Windenergieanlagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat auf Initiative des Bundesbauministeriums Vorschläge für Änderungen im Baugesetzbuch verabschiedet. Der „Entwurf eines Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ soll den Ausbau erneuerbarer Energien auf Tagebauflächen und die Installation von Wasserstoffanlagen erleichtern. Die Regelungen sollen den Ausbau erneuerbarer Energien weiter beschleunigen und damit zur Energiesicherheit beitragen.

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Der Gesetzentwurf privilegiert ausdrücklich Anlagen zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. Diese Wasserstoff-Anlagen sollen dafür sorgen, dass Windenergieanlagen bei Netzengpässen nicht abgeschaltet werden müssen, sondern der überschüssige Strom am Ort der Windenergieanlage zur Produktion von grünem Wasserstoff genutzt werden kann. Auch bei einem Überangebot von Strom am Markt kann der erzeugte Strom wirtschaftlich genutzt und gespeichert werden.

Tagebauflächen für Wind- und Solarparks

Daneben schafft der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung für die Bundesländer. Endet die Braunkohleförderung an einem Ort, können Bundesländer damit die Flächen, sogenannte Tagebaufolgeflächen, grundsätzlich für die Belegung mit Windenergie- oder Solaranlagen öffnen. Tagebaufolgeflächen haben durch ihre Vorbelastung an vielen Stellen weniger Konflikte mit Umweltschutz oder betroffenen Nachbarschaften. Außerdem sind die Standorte gut an die Energienetze angeschlossen. Die Verordnung der Länder ersetzt langwierige und schwierige Änderungen der bestehenden Planungsgrundlagen und kann damit für eine deutlich schnellere Nutzung der Flächen sorgen. Durch eine Anrechnungsregelung können die Länder die Flächen nutzen, um ihre Flächenziele aus dem Wind-an-Land-Gesetz zu erfüllen.

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