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Neue Bundesförderung

BEE: BEW-Förderrichtlinie vernachlässigt Bioenergie in Nah- und Fernwärmenetzen

Trotz der angespannten Lage auf den Energiemärkten bremst die Bundesregierung beim Einsatz von erneuerbarer Wärme, u.a. mit der Beschränkung der Betriebsstunden von Holzenergieanlagen.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachdem zu Beginn des Monats die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für den Start der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) erteilt hat, wurde die Richtlinie nun im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die BEW als den seit langem erwarteten Startschuss für eine beschleunigte Wärmewende. „Die BEW ist ein lange ersehntes Signal für die Dekarbonisierung der deutschen Wärmenetze. Dennoch sehen wir hier noch Nachbesserungsbedarf“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Zu geringe und zu kurze Förderung

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Zentrale Kritikpunkte sieht der BEE in der mangelnden finanziellen Ausstattung sowie der vergleichsweise kurzen Dauer der Förderung. „Die Organisation der Wärmewende braucht langfristige Planbarkeit und Sicherheit. Das nun vorgesehene finanzielle Volumen der Förderung ist aus unserer Sicht unzureichend und wird der riesigen Aufgabe nicht gerecht. Eine den Herausforderungen angemessene, umfangreichere finanzielle Ausstattung im Tandem mit einer längeren Laufzeit der Förderung, idealerweise bis 2030, wäre daher dringend geboten“, kritisiert Peter.

Zeitliche Beschränkung bei Holzheizwerken

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die nur unzureichend gegebene Nutzung aller verfügbaren Technologieoptionen. „Bei der BEW scheint sich bedauerlicherweise fortzusetzen, was auch in anderen Gesetzen und Maßnahmen der Ampel-Regierung unterschätzt wird: die Chancen der Bioenergie“, führt Peter weiter aus. „Statt die Potenziale der Bioenergie jetzt voll zu nutzen und damit die Abhängigkeit von russischem Gas unmittelbar zu mindern, enthält die BEW sogar eine Reihe von Hemmnissen, die den Einsatz der Bioenergie erschweren. Dazu gehören insbesondere die Deckelung der Anrechnung biogener Wärme auf den Mindestanteil Erneuerbarer Energien, die nicht praxistaugliche Liste zulässiger Festbrennstoffe sowie die weder technisch noch betriebswirtschaftlich sinnvolle Beschränkung der Betriebsstunden von Holzenergieanlagen“ so Peter. So sind nach der Richtlinie bei Nahwärmenetzen bis 50 km Länge Biomasseheizanlagen nur förderfähig, wenn sie maximal 4000 Stunden im Jahr betrieben werden. Auch darf der maximal zulässige Anteil von Wärme aus Biomasse im Endzustand 25 % nicht überschreiten.

Auch bei Geothermie Potenzial verschänkt

Auch bei der Geothermie sieht der Verband nicht alle Chancen genutzt. Hier sollte die Förderfähigkeit nicht nur für Oberflächennahe und Tiefe Geothermie erfolgen, sondern auch auf die Betriebskosten der Tiefen Geothermie ausgeweitet werden. Auch die Wärmepumpe und die Solarthermie würden eine Förderung zur Markteinführung benötigen. „Mit der BEW gibt es nun ein praktisches Förderinstrument, auf das zahlreiche Wärmeprojekte lange gewartet haben. Wichtig ist, dass die gesamte Technologievielfalt von erneuerbaren Wärmelösungen zukünftig gefördert wird, um eine kosten- und klimagerechte Wärmeversorgung für Haushalte und Industrie zu entfesseln. Wir müssen so schnell wie möglich von den fossilen Energien loskommen. Hierfür ist die Richtlinie ein wichtiger Impuls“, resümiert Peter.

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