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THG-Quote: Bundestag macht Weg für mehr Klimaschutz im Verkehr frei

Der Bundestag hat das Gesetz zur Weitentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) beschlossen. Damit wird die THG-Quote im Verkehr von derzeit sechs auf 25 % im Jahr 2030 steigen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-(THG)-Minderungsquote am vergangenen Donnerstag mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus Union und SPD in einer noch vom Umweltausschuss des Parlaments geänderten Fassung beschlossen.

Mit der Vorlage folgt der Bund der Neufassung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), die den Anteil derselben am Endenergieverbrauch des Verkehrssektors auf mindestens 14 % für das Jahr 2030 angehoben hat. In welchem Tempo und auf welches Zielniveau die THG-Minderungsquote in den nächsten Jahren steigen soll, war bis zuletzt umstritten.

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Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht nun vor, die THG-Minderungsquote für Otto- und Dieselkraftstoffe schrittweise auf 25 % bis 2030 anzuheben. Die Bundesregierung hatte für das Zieljahr mit einer Quotenhöhe von nur 22 % geplant. Zudem wurde im parlamentarischen Verfahren festgelegt, den Hochlauf der THG-Quote zu verstetigen.

Zum Jahreswechsel 2021/22 steigt die Quote zunächst von bisher 6 % auf 7 %. Um strombasierte Kraftstoffe zu fördern, wird dem Gesetzesbeschluss zufolge die Anrechnung von ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellten flüssigen Kraftstoffen und von grünem Wasserstoff sowohl im Straßenverkehr als auch zur Produktion konventioneller Kraftstoffe zugelassen.

Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird auf dem aktuellen Stand eingefroren; die Obergrenze von 4,4 % darf künftig also nicht mehr überschritten werden. In diese Gruppe von Kraftstoffen fällt auch Palmöl, das ab 2023 von der Quotenanrechnung ausgeschlossen ist, also früher als ursprünglich geplant.

„Die Steigerung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen ist für uns keine Option. Für Biosprit Wälder zu roden und Natur zu zerstören, ist nicht hinnehmbar“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze am Rande der Bundestagssitzung.

Deutschland als Vorreiter

In der Biokraftstoffbranche herrscht überwiegend Zufriedenheit mit dem gefundenen Kompromiss. Aus Sicht der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) übernimmt Deutschland mit dem vom Bundestag beschlossenen Anstieg der THG-Quote eine Vorreiterfunktion in der EU bezüglich der Defossilisierung des Verkehrs.

Im Gesetzgebungsverfahren hatte die UFOP eigenen Angaben zufolge wiederholt eine ambitioniertere THG-Quotenregelung gefordert. Ziel müsse es sein, der heimischen Landwirtschaft und der Biokraftstoffwirtschaft mittelfristig mehr Planungssicherheit zu ermöglichen und gleichzeitig neuen Optionen wie Biokraftstoffen aus Reststoffen, synthetischen Kraftstoffen sowie Wasserstoff durch einen technologieoffenen Ansatz Chancen für den Markteintritt einzuräumen.

Arbeitsplätze gesichert

Nach Auffassung des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) wird eine THG-Minderungsquote von 25 % bis 2030 zu deutlich mehr Klimaschutz im Straßenverkehr führen. Die Quote fördere nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, aus Altspeise- oder Tierfett und aus Abfall- und Reststoffen sowie Elektromobilität und strombasierte Kraftstoffe.

„Die jetzt im Bundestag verabschiedete Weiterentwicklung der THG-Quote ist zukunftsweisend, denn sie ermöglicht Klimaschutz im Verkehr auf vielen verschiedenen Wegen“, betonte VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann. Durch ihren Beschluss sicherten die Abgeordneten des Bundestages die deutsche Produktion von Biodiesel, Bioethanol und Biomethan. Dies sei positiv für die mehr als 20.000 Arbeitsplätze der Branche in Industrie und Landwirtschaft.

Bioethanolwirtschaft freut sich über Anhebung der THG-Quote im Verkehr

Nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) setzen CDU/CSU und SPD damit ein starkes Signal für mehr Klimaschutz im Verkehr. "Durch den im kommenden Jahr beginnenden stufenweisen linearen Anstieg der THG-Quote wird die Defossilisierung des Verkehrssektors spürbar vorangebracht", erwartet der Vorsitzende des BDBe, Norbert Schindler. "Zugleich eröffnen sich für die Hersteller nachhaltiger erneuerbarer Kraftstoffe jetzt verlässliche Perspektiven für Investitionen in bestehende und noch zu entwickelnde Kraftstoffalternativen".

Bei der anstehenden Umsetzung der Parlamentsvorgaben in den noch auszuarbeitenden Verordnungen sollte die Bundesregierung jetzt dafür sorgen, das enorme Klimaschutzpotenzial nachhaltiger erneuerbarer Kraftstoffe vollständig auszuschöpfen. "So muss etwa die noch festzulegende Mehrfachanrechnung für Ladestrom auf die THG-Quote überdacht werden, weil sie keine unmittelbare Klimaschutzwirkung entfaltet. Gleichzeitig sollten durch entsprechende regulatorische Vorgaben auch höhere Beimischungen zu Benzin wie zum Beispiel Super E20 ermöglicht werden", so Schindler abschließend.

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