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Bundeskabinett will naturverträglichen Windkraft-Ausbau deutlich beschleunigen

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung festlegen, welches Bundesland in Zukunft wie viel Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitstellt. Natur- und Artenschutz spielen dabei eine besondere Rolle.

Lesezeit: 6 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (15. Juni) Entwürfe des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Die gesetzlichen Anpassungen sollen den naturverträglichen Ausbau von Windenergie in Zukunft deutlich beschleunigen. Sie setzen das Zwei-%-Flächenziel aus dem Koalitionsvertrag und die Eckpunkte „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ um, welche das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium Anfang April vorgestellt haben.

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„Mit dem Gesetz legen wir fest, welches Bundesland in Zukunft wie viel Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitstellt. Das Gesamtziel für Deutschland ist zwei %. Wir teilen das regional fair auf“, verspricht Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Dabei will die Bundesregierung die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen berücksichtigen. Es bleibe Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen. „Eine Verhinderungsplanung aber schließen wir aus“, sagt der Minister.

Umstellung auf Positivplanung

Die Zulassung von Windenergieanlagen wird im Baugesetzbuch auf eine Positivplanung umgestellt. Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen künftig in dafür eigens planerisch ausgewiesenen Gebieten privilegiert zulässig sind. Voraussetzung ist, dass die Länder die Flächenziele zum jeweiligen Stichtag erreichen. Werden sie dagegen verfehlt, lebt die Privilegierung im gesamten Außenbereich wieder auf, bis die Flächenziele erreicht sind. Durch diese Umstellung auf eine Positivplanung werden die Planungsverfahren vereinfacht und beschleunigt.

In diesen Planungen werden alle öffentlichen und privaten Belange, die für oder gegen die Anlagen sprechen, berücksichtigt. Auch landesgesetzliche Mindestabstände bleiben weiter möglich. Sie dürfen aber der Erreichung der Flächenziele in den einzelnen Ländern nicht entgegenstehen.

Höhere Ausbaupfade

Der Ausbau der Windenergie ist für die Bundesregierung entscheidend, um sowohl die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen. Der Entwurf des EEG 2023 hebt deshalb die Ausbaupfade für die Windenergie an Land deutlich an. Damit ausreichend Flächen für Windenergie an Land zur Verfügung stehen, sind mittel- bis langfristig etwa 2 % der Bundesfläche nötig. Dieses Ziel wurde im Koalitionsvertrag verankert. Derzeit sind bundesweit 0,8 % der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen. Nur 0,5 % sind tatsächlich verfügbar.

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land verpflichtet die Bundesländer bis Ende des Jahres 2032, einen Anteil von 1,8 bis 2,2 % ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Die Stadtstaaten müssen 0,5 % ihrer Landesflächen ausweisen. Die Verteilung berücksichtigt unterschiedliche Voraussetzungen der Bundesländer. Das Gesetz sieht ein Zwischenziel von 1,4 % für Ende 2026 vor.

Neue Länderöffnungsklausel

Neu konzipiert werden soll auch die Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch, die pauschale gesetzliche Mindestabstandsregelungen der Länder erlaubt: Die Bundesländer müssen dabei sicherstellen, dass sie trotz dieser Abstandsregelungen die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Tun sie dies nicht, werden die landesgesetzlichen Abstandsregeln nicht angewandt.

Auch Landschaftsschutzgebiete möglich

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Gleichzeitig werden Schutzzonen für bedrohte Arten definiert und hohe ökologische Standards garantiert.

Um Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden für die artenschutzrechtliche Prüfung bundeseinheitliche Standards gesetzt. Für die Signifikanzprüfung wird eine Liste von kollisionsgefährdeten Brutvogelarten festgelegt. Hinzu kommen gestaffelte, artspezifische und brutplatzbezogene Abstandsvorgaben mit einem Tabubereich und Prüfbereichen.

Zur Erleichterung der Ausnahmeerteilung wird dem Entwurf nach zunächst klargestellt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Die Alternativenprüfung und die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung werden vereinfacht. Für das Repowering von Windenergieanlagen an Land werden artenschutzbezogene Vorgaben in das Bundesnaturschutzgesetz übernommen und dort weiter präzisiert.

Das Bundesamt für Naturschutz bekommt den Auftrag, nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen, mit denen insbesondere die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten unterstützt werden sollen. Zur Finanzierung dieser Programme sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.

Kritik der Branche

Die Energieverbände BDEW, BEE, BNE, BWE, VDMA und VKU begrüßen das Engagement der Bundesregierung für den Ausbau der Windenergie an Land. Das vorgelegte Gesetzespaket enthält bereits zahlreiche Verbesserungen, die den Verbänden nach allerdings nicht ausreichen, um die ambitionierten Ausbauziele aus dem EEG zu erreichen.

In einem gemeinsamen Appell wenden sich die Energieverbände an den Deutschen Bundestag, die durch das Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dringend zu überarbeiten. Der Ausbau der Windenergie an Land dürfe nicht durch neue Regelungen und Rechtsunsicherheiten weiter verzögert werden. Im Gegenteil: Es sei eine massive Beschleunigung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nötig, um die Ziele aus dem EEG erreichbar zu machen. „Wichtig für eine echte Beschleunigung ist, dass die Gesetze bei allen Beteiligten, also bei den Projektierern, aber auch in den Behörden vor Ort Klarheit schaffen, wo eine Windenergieanlage ohne Auswirkungen auf Vögel errichtet werden kann und wo nicht. Dafür braucht es einen klaren Bewertungsmaßstab, der im Gesetz festgelegt wird. Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Forderungen zum Artenschutz

Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie, ergänzt: „Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber 2018 aufgefordert, im Bereich des Naturschutzrechts durch eine Standardisierung eine einheitliche Rechtsanwendung zu erreichen. Die Umweltministerkonferenz hat dazu gemeinsam mit Energie- und Umweltverbänden intensiv beraten. Die vorgelegte Formulierungshilfe wird weder dieser Aufforderung noch der dringend erforderlichen Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gerecht und muss daher durch das Parlament dringend überarbeitet werden.“ Der Entwurf mache es ansonsten nicht möglich, die Ausbauziele und damit auch die Klimaziele zu erreichen. Er schaffe neue Rechtsunsicherheiten und würde allein deshalb Genehmigungsprozesse verlängern. „Nicht aufgegriffen werden die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission. Die sich neu ergebenden europarechtlichen Möglichkeiten müssen für eine signifikante Beschleunigung des Zubaus genutzt werden“, fordert er.

Auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU, kritisiert die Vorgaben im Naturschutz: „Diese werden in keiner Weise zu einer Beschleunigung des Windenergieausbaus beitragen. Sie passen weder zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich des Naturschutzes noch zu den zu den Erfordernissen des Klimaschutzes. Wir brauchen ein Umdenken beim Artenschutz, das sich auch im Gesetz widerspiegelt. Es muss dabei um ein sinnvolles Miteinander gehen und nicht um ein Verhindern, das nur alles lähmt und mit dem wir uns keinen Schritt weiterbewegen.“ Konkret bedeutet dies: In der Gesetzeslogik und -methodik sollte die Population einer Art und nicht das einzelne Exemplar im Mittelpunkt stehen. Dies entspräche auch aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission.

Die zehn Verbände haben dazu einen Appell mit zehn Punkten vorgelegt. Sie finden diesen hier im Wortlaut.

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