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Bundesregierung unterstützt Entwicklung von umstrittener CCS-Technologie

Abtrennung und unterirdische Speicherung von CO₂ sind umstritten. Die Bundesregierung erklärt in einer Antwort auf eine Anfrage der FDP, warum sie trotzdem daran festhält.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2030 das Förderprogramm „CO₂-Vermeidung und -Nutzung in Grundstoffindustrien“ angekündigt, mit dem die Entwicklung von Technologien zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) bzw Nutzung (Carbon Capture and Utilization, CCU) für anderweitig nicht vermeidbare prozessbedingte Emissionen unterstützt werden soll. Dem Förderprogramm stehen bis 2025 circa 585 Mio. € zur Verfügung, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Der Beitrag, den die CCS-Technologie zu den CO₂-Minderungszielen leisten soll, sei nicht quantifiziert. Die EU-Kommission sehe CCS jedoch als wichtige Technologie für negative Emissionen an und gehe für 2050 davon aus, dass die Technologie eine relevante Rolle zur Minderung und Kompensation von Rest-Emissionen spielen werde, so die Bundesregierung.

Der Beitrag, den die CCS-Technologien zu den Reduktionszielen der Bundesregierung leisten sollen, ist nicht quantifiziert, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Laut Klimaschutzprogramm 2030 sollte CCS insbesondere für unvermeidbare prozessbedingte Treibhausgas-(THG-)Emissionen aus der Grundstoffindustrie zum Einsatz kommen. Insgesamt haben Industrieprozesse einen Anteil von circa 7,5 % an den Gesamtemissionen Deutschlands, d.h. circa 55 bis 65 Mio. t CO₂ pro Jahr.

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CCU und CCS in Kombination zur Bioenergie

Diese Emissionen seien teilweise z. B. durch Prozessumstellung, Elektrifizierung oder die Verwendung anderer Einsatzstoffe vermeidbar. Für anderweitig nicht vermeidbare Prozessemissionen könnten nachhaltige CCU- und CCS-Technologien eine Option sein.

Die EU-Kommission geht für 2050 davon aus, dass CCS eine relevante Rolle zur Minderung und zur Kompensation von Restemissionen (insbesondere in Kombination mit Bioenergie) spielen wird. Aus Sicht der Kommission wird die Technologie bis 2030 vor allem in großem Maßstab erprobt und ausgebaut werden. Bis dahin seien allerdings keine relevanten Treibhausgasminderungen durch die Anwendung von CCS zu erwarten. Detaillierte Pläne der Kommission zum Beitrag von CCS-Technologien an den CO₂-Reduktionszielen für 2030 und 2050 sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Prinzipiell ist CCS nur dann zur Kompensation von unvermeidbaren Restemissionen geeignet, wenn das gespeicherte CO₂ zuvor der Atmosphäre entzogen wurde. Nach derzeitigem Stand kommen dafür nur die direkte Abscheidung aus der Luft mit CCS und die Kombination von Bioenergie und CCS in Betracht. Viele andere mögliche Anwendungen, z.B. im Industriebereich, können lediglich der Minderung von CO₂-Emissionen dienen.

Landnutzung als Senke

Nach derzeitigen Annahmen zu technischen und sonstigen THG-Vermeidungsoptionen ist zur Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 eine Minderung der menschlich veranlassten Freisetzung von Treibhausgasen um mindestens 97 % gegenüber dem Basisjahr 1990 anzustreben. Damit verblieben rund 37,5 Mio. t CO₂ pro Jahr Restemissionen im Jahr 2045, die durch Senken auszugleichen sind. Der Senkenbeitrag des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft zum Klimaschutz bis 2045 soll nach dem Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes bei mindestens minus 40 Mio. t CO₂- Äquivalent liegen.

FDP: Kein Grund für Ablehnung

Die FDP-Fraktion als Fragesteller verweist darauf, dass Sicherheitsbedenken nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keinen Grund für die Ablehnung dieser Technologien dar- stellen würden. Weltweit seien aktuell 26 kommerzielle Projekte im Bereich CCS in Betrieb. In Europa gelte Norwegen als Pionier bei der Abscheidung und Speicherung von CO₂.

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