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BWE begrüßt Vorschläge von NABU und Grünen zum Windenergieausbau

In einem gemeinsamen Papier schlagen der NABU und Die Grünen Maßnahmen vor, um Konflikte beim Windenergieausbau zu entschärfen. Die Branche sieht das positiv.

Lesezeit: 4 Minuten

Sowohl der NABU als auch die Grünen sehen die Notwendigkeit, den Ausbau der Windenergie für einen besseren Klimaschutz zu beschleunigen. In der Praxis kommt es jedoch oft zu einem Konflikt zwischen Artenschutz und Klimaschutz, langen Planungs- und Genehmigungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten. Um diese Konflikte zu entschärfen, Windenergieanlagen insgesamt schneller auszubauen und gleichzeitig dem Artenschutz einen hohen Stellenwert zukommen zu lassen, haben sich der NABU und Die Grünen auf Maßnahmen geeinigt und diese in einem gemeinsamen Papier abgestimmt.

Dem Strategiepapier vorangegangen war ein im Januar veröffentlichtes Thesenpapier des NABU mit den anderen großen Umweltverbänden. Die Thesen wurden nun in acht Punkten ausformuliert, deren Umsetzung die entscheidenden Schritte zur Überwindung kritischer Blockaden für den notwendigen weiteren Ausbau der klimaneutralen Energietechnik darstellt. Dabei sollen sie für eine Entspannung des Konflikts zwischen Windenergieausbau und Artenschutz sorgen, ohne dabei das bestehende Artenschutzrecht zu schwächen.

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Übergeordnete Planung wichtig

Wichtiger Ausgangspunkt sind verbindliche Ziele für den Bund und die einzelnen Bundesländer im Hinblick auf die benötigten Strommengen, die durch erneuerbare Energieträger produziert werden sollen. Die Länder müssten diese Ziele dann in einer übergeordneten Raumplanung mindestens auf Regionsebene in der Fläche berücksichtigen. Windenergieanlagen sollten ausschließlich in ausgewiesenen Eignungsgebieten errichtet werden. Bei der Ausweisung solcher Gebiete sollen insbesondere Dichtezentren von besonders windenergiesensiblen Vogelarten ausgeschlossen werden.

Ausnahmegenehmigungen und Artenhilfsprogramme

Im Gegenzug ermöglichen die vorgeschlagenen Maßnahmen, artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen innerhalb ausgewiesener Eignungsgebiete anzuwenden, sollte die Gefährdung einzelner Individuen betroffener Arten nicht vermieden werden können. Damit entsprechende Ausnahmen nicht zu einer Verschlechterung des Zustands dieser Arten führen, müssen sie über koordinierte Schutzprogramme, sogenannte Artenhilfsprogramme, kompensiert werden.

Altanlagen an unkritischen Standorten ersetzen

Über die Ausweisung von Eignungsgebieten soll es auch möglich sein, das anstehende Repowering älterer Windparks so zu steuern, dass für den Artenschutz kritische Altanlagen stillgelegt werden und dafür an unproblematischen Standorten bevorzugt neu errichtet werden können. Der NABU und Bündnis 90/Die Grünen befürworten außerdem ausdrücklich die weitere Erforschung und Anwendung neuer technischer Möglichkeiten zur Vermeidung von Vogelkollisionen, bei der Kamera- oder Radarsysteme bei Vogelannäherung automatisch die Abschaltung von Windrädern einleiten. Erste entsprechende Systeme stehen bereits kurz vor der Markteinführung.

Das Maßnahmenpaket finden Sie hier.

Zustimmung der Branche

Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt die Vorschläge. Dieser wichtige Impuls könne einen wesentlichen Beitrag für die dringend notwendige Dynamisierung des Zubaus der Windenergie an Land leisten. „Was NABU und die GRÜNEN in ihrem gemeinsamen Papier vorgelegt haben, kann sich sehen lassen. Die hier skizzierten, sehr konkreten Maßnahmenvorschläge können zu einem ganz wesentlichen Beitrag für die erfolgreiche Beschleunigung der Energiewende werden“, so Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE).

„Viel zu lange wurde hingenommen, dass die Gegner der Energiewende den Natur- und Artenschutz missbrauchen. Zu oft verleiben sich Klimaleugner den Natur- und Artenschutz, aber auch die Sorge um den deutschen Wald, ein. Das am Wochenende veröffentlichte Papier kann hier gegensteuern“, unterstrich der BWE-Präsident.

Weitere Handlungsempfehlungen

Für eine ganze Reihe von zu Recht angesprochenen Handlungsnotwendigkeiten gibt es bereits konkrete Gesetzesvorschläge aus der Plattform Genehmigungshemmnisse der Fachagentur Wind an Land. Hieran hatten Verbände der Branche gemeinsam mit Natur- und Umweltverbänden gearbeitet. Zusätzlich liegen mit dem Aktionsplan für mehr Genehmigungen konkrete Gesetzesvorschläge des BWE vor. All diese Vorschläge ließen sich noch für das EEG 2021 nutzen, sagt Albers.

Die zweite Ebene betrifft dann die Umweltministerkonferenz. Die Grünen stellen immerhin in 11 der 16 Bundesländer die verantwortlichen Minister. Es müsse daher auch hier gelingen, unter Beteiligung von Natur- und Umweltverbänden und der Energiewirtschaft zu klaren Beschlüssen zu kommen. „Statt in einer Sonder-Umweltministerkonferenz noch in dieser Woche überstürzt zu agieren, ist ein gemeinsamer Beteiligungsprozess nötig, der im Frühjahr 2021 zu Ergebnissen führt“, machte Hermann Albers deutlich.

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