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topplus EEG-Novelle

Corona-EEG bleibt hinter den Erwartungen

Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf für eine kurzfristige EEG-Änderung beschlossen. Es geht vor allem um neue Fristen. Der Solardeckel oder der Flexdeckel dagegen bleiben.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die Bundesregierung auf Herausforderungen reagieren, die durch die Coronakrise entstanden sind. Dazu gehören u.a. Fristverlängerungen. Wie das Hauptstadtbüro der Bioenergieverbände mitteilt, will die Bundesregierung eine sechsmonatige Verlängerung der Fristen bei den EEG-Ausschreibungen und bei der Übergangsregelung für die Netzanschlussbedingungen gemäß Energiewirtschaftsgesetz festlegen. Das begrüßt die Branche: Die Unternehmen kämpfen auch mit Lieferengpässe nund Personalausfall. Die Firsten seien schon unter Normalbedingungen kaum einzuhalten, schildert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros und Sprecherin der Bioenergieverbände. Beide Änderungen seien wichtig, damit Anlagenprojektierer, -hersteller und -betreiber unter den ursprünglich beabsichtigten Rahmenbedingungen agieren können und nicht unverschuldet einen Entfall ihres EEG-Zuschlages hinnehmen müssen, betont Rostek. „Um der Branche wirklich die Realisierung ihrer Projekte zu ermöglichen, muss diese Regelung dauerhaft in das EEG aufgenommen und im zeitlichen Rahmen ausgebaut werden“, fordert sie.

Verbände fordern Verlängerung der Frist für die Flexprämie

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In dieses Gesetz sollte dringend auch eine verlängerte Frist für die Flexibilitätsprämie von Biogasanlagen aufgenommen werden, ergänzt Rostek. Hierbei gehe es um das Datum, bis zu dem sich bestehende Biogasanlagen letztmalig für die Flexibilitätsprämie anmelden können, um ihre Investitionen in die Umstellung auf eine bedarfsgerechte Fahrweise der Anlage zu finanzieren. Da der Deckel für die Flexibilitätsprämie bereits im Juli 2019 erreicht wurde, haben seither nur noch Betreiber einen Anspruch auf die Prämie, wenn die Flexibilisierungsmaßnahme bis Ende November 2020 abgeschlossen ist. Das wiederum sei allerdings für viele Projekte, die sich gerade im Umstellungsprozess befinden, durch die Auswirkungen der Corona-Krise nicht einzuhalten. Entfalle dann die bei den Projekten eingeplante Flexibilitätsprämie, ließe sich die Refinanzierung in den allermeisten Fällen nicht stemmen und folglich eine Insolvenz nicht vermeiden.

Um den Abbruch laufender Flexibilisierungsprojekte zu verhindern und Anlageninsolvenzen vorzubeugen, fordern die Bioenergieverbände den Bundestag auf, im weiteren Verfahrensverlauf pragmatische Regelungen zu schaffen.

Ausbaupfade bis 2030 fehlen

Außerdem weisen die Verbände daraufhin, dass die nun vorliegende EEG-Corona-Anpassung die lange angekündigte große EEG-Novelle nicht ersetze. In diesem Zuge sei es dringend notwendig, dass die Bioenergie-Ausschreibungsvolumina für die Jahre 2023 bis 2030 im EEG festgeschrieben werden und das Ausschreibungsdesign weiterentwickelt wird, um die Teilnahme für Betreiber attraktiver zu gestalten. Generell halten die Bioenergieverbände eine auf 36 Monate verlängerte Realisierungsfrist für notwendig, ebenso wie eine Anhebung der Gebotshöchstwerte. Auch müsse ein Ausbau der Vergärung von Wirtschaftsdüngern und landwirtschaftlichen Reststoffen in Biogasanlagen umgesetzt werden durch die Weiterentwicklung der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung. Darüber hinaus müsse der Deckel der Flexibilitätsprämie abgeschafft oder deutlich angehoben werden.

Welche Herausforderungen die Corona-Krise für die Bioenergiebranche bedeutet, haben die Verbände in einem Arbeitspapier zusammengestellt.

BWE begrüßt Regelung für Bürgerwindparks

Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen sieht auch vor, dass die so genannten Bürgerenergiegesellschaften künftig dauerhaft nur mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Die untaugliche Regelung war bislang lediglich bis Juli 2020 ausgesetzt. „Es ist richtig – wenn auch in letzter Minute – sie nun ganz zu streichen“, sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE).

Verbesserungsbedarf sieht der Verband jedoch bei der geplanten Fristverlängerung für Ausschreibungen vor dem 31. März 2020. „Die starre Verlängerung der Fristen von sechs Monaten pauschal für alle Ausschreibungen vor dem 31. März 2020 hilft kurzfristig, ist aber unzureichend. Die COVID-19-Krise ist noch nicht vorbei. Lieferketten sind noch nicht voll wiederhergestellt. Grenzschließungen erschweren weiter den Einsatz wichtiger Fachkräften zwischen europaweiten Baustellen.“ In dieser Situation wäre es sinnvoll, der Bundesnetzagentur (BNetzA) generell die Kompetenz für flexible Fristverlängerungen zu geben.

Offen sei zudem wie die durch die BNetzA nach dem 31.03.2020 aufgeschobenen Zuschläge zeitlich verteilt werden. Darauf gibt der Gesetzgeber keine Antwort. „Wenn die Zuschläge eines längeren Zeitraums alle gleichzeitig von der BNetzA veröffentlicht und dann in derselben Frist realisiert werden müssen, führt dies zu Problemen“, machte Hermann Albers deutlich.

Problematisch sei, dass wichtige gesetzliche Regelungen weiter auf sich warten lassen: Die Ausbaupfade für 65% Erneuerbare Energien bis 2030 seien noch nicht definiert, die Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie – die in der 18-Punkte-Liste des BMWi abgelegt sind – noch nicht beseitigt und die im Koalitionsvertrag angekündigte bessere Teilhabe der Kommunen an der Wertschöpfung noch nicht geregelt.

Kritik am Beibehalten des Solardeckels

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW kritisiert, dass die Bundesregierung den Solardeckel weiter beibehält. „Zehntausende Arbeitsplätze sind schon verloren gegangen und zehntausende weitere Arbeitnehme bangen um Ihre Jobs. Es wird höchste Zeit, dass der 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaik endlich abgeschafft wird und wirksame Maßnahmen zum Ausbau der Windenergie ergriffen werden“, unterstreicht der LEE-Vorsitzende Reiner Priggen.

Der LEE NRW fordert in einem umfassenden Positionspapier zur anstehenden EEG-Novelle weitergehende Maßnahmen, um die politischen Klima- und Energieziele der Bundesregierung gesetzlich zu fixieren und tatsächlich zu erreichen. Neben der Abschaffung von Solar- und Flex-Deckel gehört dazu auch die Befreiung von Steuern und Abgaben auf den Strombedarf von Wärmepumpen, um die Sektorenkopplung voranzutreiben und auch die Wärmewende zum Erfolg zu führen.

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