Die Richtlinie VDI 3464 Blatt 2 „Lagerung und Umschlag von Holzhackschnitzeln“ ist eine neue Handreichung für die Praxis. Sie beschreibt, wie Hackschnitzel-Lagerplätze und -hallen so zu gestalten und zu betreiben sind, dass Schäden an Mensch und Umwelt möglichst vermieden, materielle Verluste vermindert und eine bundeseinheitliche Genehmigungspraxis gewährleistet wird.
Nur für energetische Nutzung
Die Anforderungen der VDI-Richtlinie gelten ausschließlich für Lagerstätten mit einem Fassungsvermögen von maximal 2000 t (atro) für Holzhackschnitzel zur energetischen Nutzung. Lagerstätten für Hackschnitzel zur stofflichen Nutzung, wie für die Holzwerkstoffherstellung, und für Schredderholz werden explizit nicht betrachtet.
Nach einem Grundlagenteil beschreibt die Richtlinie mögliche Gefährdungen für Mensch, Material und Umwelt bei der Lagerung von Holzhackschnitzeln. In der Praxis werden besonders Trockenmasseverluste und Qualitätsveränderungen durch mikrobielle Tätigkeit im Holz gefürchtet. Emissionen durch Bioaerosole und Holzstaub, vor allem beim Umschlag, können die Gesundheit gefährden, Sickerwasserausträge das Grundwasser beeinträchtigen. Bei der Lagerung besteht außerdem das Risiko von Selbstentzündung der Hackschnitzel oder von Staubexplosionen. Getrennt nach den Lagerarten Freifläche in Wald, Feld oder Betriebshof, offene und geschlossene Lagerhallen und jeweils für die Ausgangsmaterialien Waldrestholz und Energierundholz, trocken oder frisch, werden Maßnahmen zur Vermeidung und Eingrenzung der Gefahren geschildert.
Die Richtlinie VDI 3464 Blatt 2 “Emissionsminderung – Lagerung und Umschlag von Holzhackschnitzeln für die energetische Nutzung im privaten und gewerblichen Bereich – Anforderungen unter Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten“ ist im März 2022 erschienen und kann für ab 185,- EUR beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.