Biogasanlagen
EEG 2021: Diese Optionen haben bestehende Biogasanlagen
In einem Webinar erläuterte Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl, welche neuen Chancen und Tücken das EEG 2021 für die Biogasbranche enthält.
Flexprämie oder Flexzuschlag? Jetzt bauen oder warten? Umrüsten auf Güllevergärung? Viele Biogasanlagenbetreiber sind durch das neue EEG 2021 stark verunsichert. Gerade beim Übergang von der ersten in die zweite Vergütungsperiode gibt es viele offene Fragen. Das zeigte auch ein Online-Seminar der Rechtsanwaltskanzlei Paluka, Sobola, Loibl und Partner aus Regensburg. EEG-Experte Dr. Helmut Loibl stellte darin die Neuregelungen vor, die auch bestehende Biogasanlagen betreffen. Wir geben hier einen Teil der Fragen der Teilnehmer sowie die Einschätzung des Rechtsanwalts wieder.
Eigenverbrauch von Solarstrom
Kann die ausgeförderte Photovoltaik-Anlage anteilig für Eigenstrom genutzt werden?
Loibl: Ja, das hat sich im Vergleich zum Regierungsentwurf geändert. Jetzt darf man den Strom zur Selbstversorgung der Biogasanlage nutzen. Für den Rest, den Sie nicht nutzen können und ins Netz einspeisen, erhalten Sie den Jahresmarktwert in Höhe von ca. 3 ct/kWh.
Bis 30 kW ist eine Anlage bei der Eigenstromversorgung von der EEG-Umlage befreit. Werden Solarstrom und BHKW-Strom zur Versorgung der Biogasanlage getrennt betrachtet?
Loibl: Ja, es sind unterschiedliche Anlagen und jede Anlage wird für sich betrachtet.
Wenn ich bei einer flexiblen Anlage in der zweiten Vergütungsperiode nur für künftig 45 % der installierten Leistung eine Vergütung erhalte: Kann ich den Rest der Gasmenge in einer Biogasaufbereitungsanlage nutzen?
Loibl: Ja, das ist möglich. Wenn Sie im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag bekommen, müssen Sie innerhalb...
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