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Energiespeicherbranche begrüßt Beschlüsse im Bundestag

Der Bundestag hat die Energiespeicherung definiert sowie weitere Schritte zur besseren Integration von Speichertechnologien in das Energiesystem vorgenommen.

Lesezeit: 3 Minuten

Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag verschiedene Energierechtsänderungen beschlossen und dabei auch eine Definition der Energiespeicherung eingeführt. Der BVES begrüßt diese Rechtsanpassungen deutlich. „Mit der neuen Definition bekommt die Energiespeicherbranche endlich ein passendes rechtliches Fundament. Darauf kann man nun endlich aufbauen und einen stabilen regulatorischen Rahmen für die so wichtige Systemintegration von Energiespeichern entwickeln“, sagte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer BVES.

EU-Recht übernommen

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Mit Geltung des neuen Gesetzes heißt es im deutschen Energierecht jetzt, dass mit der Energiespeicherung „die endgültige Nutzung elektrischer Energie auf einen späteren Zeitpunkt, als den ihrer Erzeugung verschoben wird“. Damit ist auch die Definition der Richtlinie (EU) 2019/944 vom 5. Juni 2019 ins deutsche Recht übernommen. Diese legt die besondere Rolle der Speicher als vierte Säule des gesamten Energiesystems fest.

Die neue Definition stellt klar, dass Speicher weder Energieerzeuger noch -verbraucher sind, sondern Energie speichern und zu einem späteren Zeitpunkt bereitstellen. Dieser Beschluss soll gleichzeitig der Beginn einer umfangreichen Speicherstrategie sein. „Diese Festlegung der Definition war eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch hat es jetzt fast zehn Jahre und viel Überzeugungskraft gekostet, bis diese Erkenntnis auch rechtliche Realität wird“, so Windelen weiter.

Fehler in der Übersetzung

Nur scheint sich in der Übersetzung der Definition aus der EU-Richtlinie für das deutsche Gesetz ein Fehler eingeschlichen zu haben. Wo die EU-Richtlinie von einer Anlage im ‚Elektrizitätssystem‘ (electricity system) spricht, ist nun in der deutschen Übernahme von ‚Elektrizitätsnetz‘ die Rede. Um hier Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die schnelle Aktivierung der Speicher zu erreichen, sollte dieser Begriffsfehler noch rasch korrigiert werden.

Anschluss erleichert

Darüber hinaus begrüßt der BVES die Ausdehnung von digitalen Anschlusserleichterungen, die zunächst nur für PV-Anlagen vorgesehen waren, auf weitere Energiewende-Anlagen wie Energiespeicher. Dies wird bürokratische Hemmnisse beseitigen und den schnellen Ausbau der Energiewendeanlagen wie Speicher vereinfachen und beschleunigen.

Urban Windelen: „Bei der Vielzahl der Speichersysteme, die aktuell entstehen, ist es entscheidend, auch eine unkomplizierte Anmeldung über ein digitales Portal zu ermöglichen. Dem Bürger oder dem Unternehmen, das die Energiewende in seinem Umfeld in die eigene Hand nimmt, sollten keine Steine in den Weg gelegt werden.“

Mehr Investitionssicherheit

Diese Beschlüsse zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energiespeicher- sowie Energiewendetechnologien sind wichtige Schritte Richtung Investitionssicherheit. Das ist eine essenzielle Grundlage für den schnellen und planbaren Aufbau des zukünftigen Energiesystems. Die zudem angekündigte Speicherstrategie muss jetzt darauf aufbauen, über das beschlossene jedoch deutlich hinaus gehen.

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