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Holzvergasung

Neu: Staatliche Förderung für Holzgasanlagen

Mit der geänderten „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ erhalten nun auch biomassebasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Prozesswärme erzeugen, Zuschüsse.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ angepasst. Es werden nun auch biomassebasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Prozesswärme erzeugen, staatlich gefördert – und dass bis zu 55 % der förderbaren Investitionskosten. Gemäß der Förderrichtlinie wird „Prozesswärme“ als Wärme „zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen“ definiert. „Darunter zählt z.B. die Nutzung der Wärme zur Holztrocknung, das auch als Brennstoff für die KWK-Anlage verwendet werden kann oder das Beheizen von Stallungen“, teilt der Hersteller von Holzgasanlagen, Spanner Re2, mit. Voraussetzung für die Förderung ist, dass über 50 % der erzeugten Wärme für Prozesse verwendet werden.

Förderfähige Investitionskosten für Holzvergaser

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Neu ist auch das erweiterte Brennstoffspektrum: So sind Anlagen, die Rest- und Abfallstoffe wie Holz aus der Landschaftspflege oder Altholz A I/A II nutzen, ebenfalls zulässig und förderfähig.

Wie aus dem BMWI-Merkblatt „Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ zu entnehmen ist, wird nicht nur die Biomasseanlage selbst gefördert, sondern auch weitere Projektkosten:

  • die Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n).
  • notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage 
(z.B. Fundament oder Einhausung)
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und 
Datenerfassungseinrichtungen.


Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für: 


  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie
  • Installations- und Montagekosten. 

  • Die maximale Förderung pro Investitionsvorhaben liegt bei 10 Mio. € – bei einer Förderquote von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), erhalten zusätzlich einen Bonus von 10 Prozentpunkten, also bis zu 55 % der förderfähigen Kosten.
  • Auch bei Erweiterung einer Anlage kann ein Förderantrag gestellt werden.

„Wir sind überzeugt, dass Holzgas einen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann und das nicht nur im konventionellem Einsatz, sondern auch bei der direkten Gasnutzung“, sagt Thomas Bleul, Geschäftsführer der Spanner Re2 GmbH. So könne Holzgas fossile Energieträger wie Erdgas oder Braunkohle ersetzen und direkt bei Industrieprozessen zum Beispiel im Ziegelwerk oder bei der Asphaltherstellung als Direktgas genutzt werden. Bereits eine einzelne holzbasierte KWK-Anlage könne jährlich je nach genutztem fossilen Energieträger rund 280 bis 600 Tonnen CO₂ einsparen.

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