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Biodiversitätssolarparks

Neuer Bericht: Flächen mehrfach nutzbar für ökologische Aufwertung, Energie und Landwirtschaft

Eine Fachinformation identifiziert geeignete Flächenkulissen für eine an Biodiversität ausgerichtete Bauweise von Solarkraftwerken und wie diese auf die Ziele der Bundesregierung einzahlen können.

Lesezeit: 3 Minuten

Die installierte Leistung der Photovoltaik von derzeit rund 60 Gigawatt (GW) soll bis 2040 auf 400 GW ausgebaut werden. Zunehmend setzt die Bundesregierung dabei auf die Freiflächen-Photovoltaik. Um diesen Ausbau erfolgreich voranzutreiben, ist es erforderlich, Flächenkonkurrenzen und naturschutzfachliche Konflikte zu vermeiden. Das heißt, es müssen neue Flächenkulissen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik erschlossen werden, vorrangig dann, wenn die Erzeugung erneuerbarer Energien auf den jeweiligen Flächen weitere Nutzungssynergien verspricht. Vor diesem Hintergrund hat der Projektentwickler GreenGo Energy das tatsächliche Potenzial der so genannten extensiven Agri-PV beziehungsweise Biodiversitäts-PV auf Flächen in der Landwirtschaft untersucht.

Die Ergebnisse

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Ergebnisse im Überblick:

  • Die Ertragslage in der Landwirtschaft bzw. Agrarwirtschaft ist sehr volatil. Gleichzeitig nehmen die Betriebsmittelkosten für landwirtschaftliche Betriebe im Trend zu. Allein die Preise für Pachtflächen (zur rein landwirtschaftlichen Nutzung) sind in Deutschland in den letzten elf Jahren um knapp 50 % gestiegen. Demgegenüber kann die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen für die Freiflächen-Photovoltaik ein entscheidendes Instrument zur Einkommens- und Ertragssicherung gegenüber vergleichbaren Einkommensquellen wie etwa Pachterlösen für die rein landwirtschaftliche Nutzung sein. So kann die Ertragslage je nach Betriebsform des landwirtschaftlichen Betriebes um 50 bis 70 % im langjährigen Durchschnitt verbessern und gleichzeitig die Ertragsvolatilität reduzieren.
  • Photovoltaik kann bei entsprechender Bauweise der Anlagen mit vergrößerten Reihenabständen die Biodiversität (Ansiedlung von Wildblumen, Gräsern oder niedrig wachsenden Pflanzen bzw. Feldfrüchten sowie geeignete Beweidung) der genutzten Flächen aufwerten. Dabei wird im Vergleich zur klassischen Agri-PV die intensive Bewirtschaftung in eine extensive Nutzung überführt und der Einsatz von Düngemitteln reduziert. Dabei soll nach den aktuelle diskutierten Beiträgen z.B. des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) die biodiversitätsfördernde Wirkung als landwirtschaftliche Haupttätigkeit angesehen werden, sodass der Status der landwirtschaftlichen Fläche erhalten bleibt und eine spätere Rückführung in (intensive) landwirtschaftliche Nutzung möglich ist.
  • Ohne den Zubau der Freiflächen-Photovoltaik lassen sich die Klima- und Ausbauziele der Bundesregierung im Streben nach energiepolitischer Souveränität nicht erreichen. Große PV-Kraftwerke besitzen schon heute die niedrigsten Stromgestehungskosten und produzieren laut GreenGo Energy konkurrenzlos günstigen Strom. Vor diesem Hintergrund ist die Solarenergie der zentrale Baustein für ein bezahlbares und dekarbonisiertes Stromsystem.

Großes Potenzial

„Die Landwirtschaft nimmt mit 16,6 Mio. Hektar mehr als die Hälfte der Flächen Deutschlands ein. Um die Ausbauziele der Bundesregierung im Bereich Solarenergie zu erreichen, brauchen wir lediglich 1,7 % davon. Natürlich kommen dafür in erster Linie Flächen oder Böden in Frage, die vorbelastetet und unwirtschaftlich sind sowie ein hohes und konfliktarmes Potenzial für erneuerbare Technologien bieten. Aktuell werden die Flächen leider wenig genutzt. Genau hier sehen wir riesiges Potenzial für Solaranlagen“, sagt Stefan Degner, Deutschlandchef von GreenGo Energy. „Der flächendeckende Zubau der spezifischen auf Biodiversität ausgerichteten Bauweise von Solarkraftwerken (extensive Agri-PV bzw. Biodiversitäts-PV) bietet einen entscheidenden Gewinn in Hinblick auf die ökologische Aufwertung bezogener Flächen, wirtschaftliche Stabilität der Betriebe sowie der Erzeugung erneuerbarer und bezahlbarer Energie.“

Noch dieses Jahr will die Bundesregierung eine einheitliche Definition der Biodiversitäts-PV vorlegen und Anpassungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV) vornehmen. Vorrangig soll letztere den mit der Anlagenkonfiguration der extensiven Agri-PV bzw. Biodiversitäts-PV verbundenen ökologischen Gewinn als hauptsächliche landwirtschaftliche Tätigkeit anerkennen, wodurch ein Anspruch auf finanzielle Förderung für landwirtschaftliche Betriebe bestünde.

Die Fachinformation ("Whitepaper") zum Thema "Ökologische Aufwertung, Energieerzeugung und Agrarwirtschaft" können Sie hier abrufen.

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