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Strom- und Wärmespeicher

Positives Jahresresümee der Speicherbranche trotz regulatorischer Hindernisse

Die Energiespeicherbranche blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf für stabile Marktbedingungen und eine klare, verlässliche Regulierung.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Ausbauzahlen für Speicher zeigen gute Ergebnisse und es besteht ein grundsätzlicher Optimismus in allen drei Marktsegmenten für Energiespeicher: Haushalt, Industrie/Gewerbe und Systeminfrastruktur. Im Haushaltsbereich sind mittlerweile weit über 1 Million Energiespeichersysteme installiert. Die Energiespeicherprojekte in der Industrie haben sich im laufenden Jahr verdoppelt und die Kapazitäten bei Großspeicherprojekten im Netz wachsen deutlich. So lautet das Resümee bei der Jahresmitgliederversammlung des Bundesverbands Energiespeicher Systeme (BVES).

Hürden: Netzentgelte und Baukostenzuschüsse

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Trotz positiver Entwicklungen bleiben die regulatorischen Rahmenbedingungen eine Herausforderung für die Integration von Speichertechnologien in das Energiesystem. Der BVES ist aktiv an Gesetzgebungsverfahren beteiligt und setzt sich im engen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und relevanten Gremien dafür ein, konkrete Lösungen auch umzusetzen. Auf der Mitgliederversammlung konnte der BVES zu seiner Speicherstrategie, die sich gegen die größten Hürden für Energiespeicher wie Netzentgelte, Baukostenzuschüsse, Ausschließlichkeitsprinzip richtet, Erfolge verzeichnen. Alle drei Problembereiche sind adressiert, in Bearbeitung und konnten teils bereits beseitigt werden.

Im Laufe des Jahres 2023 zeigten Gesetzgebungsinitiativen, dass die Rolle von Energiespeichern auch in der Politik zunehmend anerkannt wird. Zum Beispiel trat am 1. Juli die lang geforderte Speicherdefinition in Kraft. Zudem verabschiedete der Bundestag am 17. November das Wärmeplanungsgesetz mit einer klaren Definition von Wärmespeichern, die auf Anraten des BVES in das Gesetz aufgenommen wurde.

Einheitliche Speicherstrategie fehlt

Auch das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu Ladeinfrastruktur berücksichtigt nun Energiespeicher diskriminierungsfrei als Leistungserbringer neben dem Netzausbau. Die wichtige Verlängerung der Befreiung von Netzentgelten für weitere 3 Jahre schafft jetzt eine gewisse Planungssicherheit für Großspeicherprojekte.

Allerdings bieten diese Initiativen nur temporäre Erleichterungen oder Teillösungen. Es fehlt weiterhin an einer adäquaten und einheitlichen Speicherstrategie der Bundesregierung, die den Ausbau von Flexibilitäten durch Energiespeicher ermöglicht. Dies war ein zentraler Diskussionspunkt bei der Mitgliederversammlung, an der auch Vertreter des BMWK und des Bauministeriums sowie vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) e.V. und Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. teilnahmen.
Die produktive Diskussion zeigte die Bereitschaft, den Dialog fortzusetzen und konkret an Lösungen zu arbeiten.

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