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Klimaschutz im Verkehr

Steigende THG-Minderungsquote kurbelt Nachfrage nach Biosprit an

Anfang des Jahres ist die Treibhausgasminderungsquote für die Mineralölindustrie von 6 auf 7 % gestiegen. Die Quote ist laut Biokraftstoffbranche mit Biodiesel, Bioethanol oder Biomethan zu erfüllen.

Lesezeit: 5 Minuten

Die zum Jahreswechsel gestiegene Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr schreibt für die Mineralölindustrie eine stärkere Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei Diesel und Benzin vor. Das bedeutet: Die Mineralölunternehmen müssen die Emissionen ihrer Kraftstoffe jetzt um 7 % im Vergleich zum Jahr 2010 senken. Im Jahr 2021 waren es noch 6 %. Heute werden hierzu wegen der breiten Verfügbarkeit zumeist Biokraftstoffe eingesetzt. Die Quote ist nach Berechnungen des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) im laufenden Jahr ohne Weiteres mit Biodiesel, Bioethanol oder Biomethan erfüllbar. Zudem stehen sogar überschüssige THG-Minderungen aus zwei vergangenen Jahren zur Verfügung. „Die Produzenten stehen bereit, um ausreichend nachhaltige Biokraftstoffe aller Kategorien zu liefern“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB. „Die THG-Quote ist seit 2015 immer übererfüllt worden.“ Die THG-Quote steigt per Gesetz bis zum Jahr 2030 auf 25 % an. Für die Minderung zählen alle Energieträger, die weniger CO₂ emittieren als Diesel und Benzin. Zusätzlich kann Elektromobilität angerechnet werden, deren Beitrag wächst.

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Der Einsatz von Biokraftstoffen kann zudem kostendämpfend wirken. Schließlich steigt der Preis von fossilem Benzin und Diesel aufgrund des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Seit dem 01.01.2022 kostet eine Tonne CO₂, die durch das Verbrennen von fossilen Kraftstoffen freigesetzt wird, 30 € und damit 5 € mehr als im Vorjahr. Da Biokraftstoffe rund 70 bis 90 % weniger Treibhausgase ausstoßen als fossiler Diesel oder Benzin, fallen für sie diese Kosten nicht an.

Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe

Die Biokraftstoffindustrie erwartet, dass auch für die verpflichtende Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe ausreichend Ware zur Verfügung steht. Die Mineralölfirmen müssen 2022 einen energetischen Anteil von 0,2 % ihrer Kraftstoffe durch fortschrittliche Biokraftstoffe aus Rohstoffen wie Stroh, Gülle oder Tallöl abdecken. „Nach Angaben der Generalzolldirektion hat die Mineralölindustrie schon im Jahr 2020 die Unterquote massiv übererfüllt“, sagte Baumann. Fortschrittliche Biokraftstoffe, die über die Unterquote hinausgehend eingesetzt werden, können doppelt auf die THG-Quote angerechnet werden. Damit ist es für die Mineralölindustrie sehr attraktiv, mehr fortschrittliche Biokraftstoffe als vorgeschrieben einzusetzen. Aus diesem Grund haben die Biokraftstoffhersteller ihre Produktionskapazitäten in diesem Bereich hochgefahren. „Die Klagen der Mineralölwirtschaft über vermeintlich nicht erfüllbare gesetzliche Vorgaben zum Klimaschutz haben sich in der Vergangenheit als unzutreffend erwiesen und letztlich die erforderliche Transformation im Straßenverkehr verzögert“, sagte Baumann. „Wer steigende Preise an der Tankstelle mit der THG-Quote begründet, will davon ablenken, dass er seinen Gewinn vergrößern möchte.“

Hoher Bioanteil im Diesel

Die im Quotenjahr 2020 dem Dieselkraftstoff beigemischte Biokraftstoffmenge lag mit etwa 3,45 Mio. t um ca. 1 Mio. t über dem bisherigen Rekordwert aus dem Jahr 2019. Auch für die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) unterstreicht dieses Ergebnis, dass die zum 1. Januar 2022 auf 7 % angehobene und bis 2030 auf 25 % ansteigende Treibhausgas(THG)-Minderungsverpflichtung erfüllbar ist.

Voraussetzung für die Erfüllung bleibe jedoch ein technologieoffener Ansatz in der Herstellung und Anwendung von Biokraftstoffen sowie synthetischen Kraftstoffen aus erneuerbaren Strom, unterstreicht die UFOP.

Der Sektor der E-Mobilität werde die Klimawende und die Ziele angesichts des nach wie vor unzureichenden Ausbaus der Produktionskapazitäten für erneuerbaren Strom nicht stemmen können. Die UFOP appelliert daher an die neue Bundesregierung, den Schulterschluss aller Optionen voranzutreiben im Sinne einer evolutionären Entwicklung, statt eine einseitige Privilegierung vorzunehmen.

Es sei bedauerlich, dass die EU-Kommission sich nach wie vor weigere, eine Anrechnung von Biokraftstoffen und synthetischen Kraftstoffen auf die CO2-Flottengrenzwerte zu ermöglichen. Mit einem Anteil von mehr als 1 Mio. t im Quotenjahr 2020 übernehme der paraffinische Kraftstoff HVO eine Vorreiterfunktion. Die UFOP mahnt, dass die Politik die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Physik bei unterschiedlichen Leistungsbedarfen und insbesondere das Problem einer großen Zahl von Bestandsfahrzeugen anerkennen müsse.

10 % des Diesels ersetzt

Biokraftstoffe aus vielfältigen Rohstoffen werden in den nächsten Jahren nach wie vor die führende Rolle beim Ersatz fossiler Kraftstoffe übernehmen müssen. In Deutschland wurden im Quotenjahr 2020 etwa 10 % des Dieselverbrauchs durch Biokraftstoffe ersetzt; damit wurden ca. 13 Mio. t CO₂-Äquv. eingespart. Der von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Mitte Dezember 2021 veröffentlichte Erfahrungs- und Evaluationsbericht 2020 unterstreiche einmal mehr, dass die Anforderungen des EU-Rechts an den Nachweis der Rohstoffherkunft, der Anbauflächen und der erforderlichen THG-Minderung – also der Nachhaltigkeit – vorbildlich seien.

Für das Jahr 2021 erwartet die UFOP einen Biodiesel- bzw. HVO-Absatz im Umfang von ca. 2,6 Mio. t. Ursache für den geringeren Bedarf ist die wieder gegebene Möglichkeit, die Quotenverpflichtung auch mit dem Handel bzw. der Übertragung von Quoten erfüllen zu können. Insofern erwartet die UFOP, dass nicht ausgeschöpfte Quotenmengen aus dem Jahr 2019 noch in das Jahr 2021 übertragen werden. Mit Interesse verfolgt die UFOP den mit der Förderung der E-Mobilität ausgelösten Handel mit Treibhausgasquoten. Hier hat sich sehr schnell ein dynamischer Unternehmenszweig entwickelt, beispielsweise für Betreiber von Ladesäulen.

Die unterschiedlichen Biokraftstoffe wie Biodiesel, Bioethanol und Biomethan sowie die Elektromobilität sind Thema beim 19. Internationale Fachkongress für erneuerbare Mobilität "Kraftstoffe der Zukunft“. Er findet vom 24. bis 28. Januar 2022 als 5-tägige Veranstaltungsreihe mit 60 Vorträgen digital statt. Weitere Infos: www.kraftstoffe-der-zukunft.com

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