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topplus Diskussion um Heizungstausch

Heizungstauschgesetz – Bundesländer fordern Perspektiven für Holz und Biomasse

Die Bundesländer, aber auch mehrere Bioenergieverbände kritisieren die wenig technologieoffenen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Vor allem der Ausschluss von Holz steht in der Kritik.

Lesezeit: 7 Minuten

Die Bundesregierung will den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung vorantreiben. Sie plant dazu, Eigentümer zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu einzubauenden Heizungen ab dem Jahr 2024 zu verpflichten. Am 12. Mai 2023 hat sich der Bundesrat zu den Plänen geäußert. In seiner Stellungnahme fordert er unter anderem, den Quartiersansatz im Gebäudeenergiegesetz umfassend zu verankern, weitere Anreize für die Nutzung von Geothermie zu schaffen und raumlufttechnische Anlagen zur Wärmerückgewinnung zuzulassen.

Pflicht gilt für neu eingebaute Heizungen

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Der Gesetzentwurf soll ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045 sein. Die Mindestquote an erneuerbaren Energien soll für Neubau-, Bestandsgebäude, Wohn- und Nichtwohngebäude gelten. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und bei Defekt repariert werden. Das Enddatum für die Nutzung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist der 31. Dezember 2044.

Technologieoffene Regelung

Eigentümer könnten dann entweder eine individuelle Lösung umsetzen und den Anteil an erneuerbaren Energien rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen – Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Hybridheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie oder sogenannte „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind). Weitere Optionen für Bestandsgebäude sind eine Biomasseheizung oder eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt.

Übergangsfristen und Ausnahmen

Bei einer Heizungshavarie sollen Übergangsfristen von drei Jahren greifen, bei Gasetagenheizungen von bis zu dreizehn Jahren. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, sind Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren vorgesehen. Zudem ist eine Befreiung zur Umrüstung im Havariefall für Eigentümer geplant, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen sowie beim Austausch von Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, welche 80 Jahre und älter sind und die selbst im Gebäude wohnen.

Im Einzelfall soll berücksichtigt werden, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen sollen dabei einfließen.

Länder kritisieren Altersgrenze

Diese Regelung kritisiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Er fordert, die Altersschwelle von 80 Jahren durch eine einfach zu administrierende Härtefallklausel zu ersetzen, die auch konkrete Sachgründe einbezieht und insbesondere soziale Kriterien berücksichtigt oder auf eine sachlich begründbare Altersgrenze, wie zum Beispiel auf das Renteneintrittsalter abzusenken.

Regelungen zum Mieterschutz

Mieter sollen vor einer Belastung mit Mehrkosten besonders teurer Heizverfahren geschützt werden, indem der Vermieter Brennstoffkosten nicht auf seine Mieter umlegen kann, die den Betrag übersteigen, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele.

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Wenn der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet, befasst sich der Bundesrat in einer der nächsten Plenarsitzungen noch einmal abschließend mit dem Einspruchsgesetz.

Holzbranche: „Diskriminierung abschaffen“

Anlässlich der Beratungen des Gebäudeenergiegesetzes im Bundesrat fordert der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) die Abschaffung der geplanten Diskriminierung der Holzenergie. Nicht nur das Verbot im Neubau, sondern auch die vorgesehenen Kombinationspflichten im Bestand kämen einem faktischen Ausschluss der wichtigsten erneuerbaren Wärmequelle gleich und stünden der schnellen und effektiven energetischen Sanierung direkt entgegen.

„Es ist sehr erfreulich, dass einige Bundesländer die Wichtigkeit der Holzenergie im Gebäudebereich erkannt haben und sich gegen Verbote und den faktischen Ausschluss positionieren. Wir sehen die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse und die Plenaranträge Bayerns und der Nordländer (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern), Holzheizungen im Neubau zuzulassen und die Hürden in Bestandsgebäuden abzubauen, als wichtiges Signal zur Stärkung der nachhaltigen Holzenergie. Ein technologieoffener Ansatz muss Biomasse als bislang bedeutendste erneuerbare Wärmequelle zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels zulassen“, betont DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus. „Es ist extrem bedauerlich, dass den Interessengruppen durch die Ergänzungen im Kabinettsentwurf nach der Länder- und Verbändeanhörung die Möglichkeit genommen wurde, zu den fragwürdigen Regelungen direkt Stellung zu nehmen. Umso mehr muss jetzt betont werden, dass die Vorgaben zum Einbau von Holzheizungen einem faktischen Ausschluss der Holzwärme im Bestand gleichkommen und somit den schnellen und effektiven Heizungstausch gefährden.“

Rückfall in fossile Energien verhindern

Im zur Beratung stehenden Entwurf ist vorgesehen, dass Biomasseheizungen im Neubau nicht zur Erfüllung des 65 Prozent-Ziels zulässig sind. Im Bestand soll bei Biomasseheizungen künftig eine Kombinationspflicht mit Solar oder Photovoltaik und zudem eine Pflicht für staubmindernde Maßnahmen gelten, die diese Heizungen unverhältnismäßig verteuern.

Der Gebäudesektor hat im vergangenen Jahr erneut seine Klimaziele verfehlt. Der anhaltende Sanierungsstau macht laut DeSH deutlich, dass die Wärmewende nur gelingt, wenn praktikable und bezahlbare Lösungen im Mittelpunkt stehen. Insbesondere beim Austausch von Ölheizungen könnten Holzpellets einen wichtigen Beitrag zur erneuerbaren Wärme leisten, ohne dass weitere teure Sanierungsmaßnahmen für Dämmung und Fußbodenheizung wie bei einer Wärmepumpe nötig werden. „Vor diesem Hintergrund ist die Anzahl der Neuinstallationen moderner und effizienter Holzheizungen in den letzten Jahren auch durch gesetzliche Förderungen stetig gestiegen. Die plötzliche Kehrtwende führt nicht nur zu Unsicherheiten, sondern auch zu einem Vertrauensverlust bei der Energiewende“, erklärt Möbus.

Dass die Pläne zum GEG aktuell zu einem Run auf neue Öl- und Gasheizungen führen, sei ein fatales Signal. Um einen Rückfall in die fossilen Heizungen zu vermeiden, müsse jetzt gegengesteuert werden. „Wir appellieren daher dringend, im Rahmen der weiteren Beratungen im Bundesrat und Bundestag, die ungerechtfertigten und ausschließlichen Hürden für die Holzwärme im Bestand im GEG zu streichen.“

Mehr Technologieoffenheit nötig

Der Wärmesektor weist auch langfristig eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. „Daher sollte Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit gewährt und ein möglichst breites Spektrum an sozialverträglichen Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung gestellt werden, um das notwendige hohe Ambitionsniveau des Gebäude-Energie-Gesetz zu erfüllen“, fordert auch Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. Die Bioenergie, die heute circa 84 % der erneuerbaren Wärme bereitstellt, müsse bei der Wärmewende weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Es sei nicht sinnvoll, wenn beim Einbau einer Holzheizung oder beim Anschluss an ein mit Holz beheiztes Gebäudenetz eine Solaranlage installiert werden muss. Ebenso unsinnig sei die Idee eines vollkommen überdimensionierten Pufferspeichers an jeder Holzheizung. Solche Regelungen würden nicht nur aufgrund exorbitant steigender Kosten zur Verhinderung zahlreicher erneuerbarer Heizungskonzepte führen, sondern auch die soziale Verträglichkeit sowie Akzeptanz der 65-Prozent-Anforderung konterkarieren und so die dringend nötige Wärmewende verzögern.

Kein willkürlicher Ausschluss von Bioenergie


„Wir brauchen alle erneuerbaren Energien, um die Wärmewende zu stemmen und können uns einen willkürlichen Ausschluss der Bioenergie nicht erlauben. Gerade in Quartierskonzepten zur gemeinsamen Versorgung von Neu- und Bestandsbauten schafft ein solches Verbot mehr Probleme als Lösungen“, erwartet Rostek. Ein neu gebautes Wohnhaus, das sich in unmittelbarer Nähe zu einem mit Biomasse betriebenen Gebäudenetz befinde, sollte an das Netz angeschlossen werden dürfen, anstatt zwingend ein eigenes Wärmesystem zu installieren.

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