Flexibilisierung
Umstrittenes Urteil zu Flex-BHKW an Satellitenstandort existiert nicht mehr
Bei der Flexibilisierung von Satelliten-BHKW gibt es eine neue Rechtslage: Der Anlagenbetreiber geht nicht in Berufung und zieht seine seine Klage im Sinne der Branche zurück.
Die Flexibilisierung eines Satelliten-BHKW ist nach aktueller Rechtslage möglich. Demnach wird erhält auch ein an dem Standort hinzugebautes BHKW das gleiche Inbetriebnahmedatum und damit den gleichen Vergütungssatz nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wie das bestehende BHKW. Das berichtet Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg in seinem aktuellen Blog.
Dieser Sachverhalt war aber bis vor Kurzem keinesfalls sicher. Das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 11 O 122/18) hatte im April 2019 geurteilt, dass ein BHKW-Zubau am Satellitenstandort ein Neubau wäre. Damit hätte der Betreiber für den Strom eine deutlich geringere Vergütung erhalten.
Klage zurückgezogen
Der Kläger – ein Anlagenbetreiber, der gegen seinen Netzbetreiber geklagt hatte – war nach der Niederlage zunächst vor dem Oberlandesgericht Brandenburg in...
Mit top+ weiterlesen
Das volle Spezialwissen in Ackerbau, Rinder- / Schweinehaltung sowie Management
Monatsabo
0,00 EUR
im 1. Monat
danach 9,80 EUR / Monat
- Jederzeit kündbar
- Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten
- Exklusive Beiträge, Videos und Hintergrundinfos
- Preisvorteile auf Webinare und Produkte
Jahresabo
99,00 EUR
im 1. Jahr
danach 117,60 EUR / Jahr
Spar-Angebot
- 15% im ersten Jahr sparen
- Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten
- Exklusive Beiträge, Videos und Hintergrundinfos
- Preisvorteile auf Webinare und Produkte
Jahresabo
124,20 EUR / Jahr
- 12 Hefte pro Jahr
- Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten
- Exklusive Beiträge, Videos und Hintergrundinfos
- Preisvorteile auf Webinare und Produkte
Mehr zu dem Thema
Ihre Meinung ist gefragt
Wir benötigen Ihr Feedback zur Startseite.
Teilen Sie uns Ihre Meinung in nur 2 Minuten mit und entwickeln Sie mit uns die Startseite von topagrar.com weiter.
Die Redaktion empfiehlt
-
Özdemir für Ausnahmen bei GAP-Stilllegung und Fruchtwechsel in 2023
-
Umweltbundesamt rudert bei CO2-Abgabe für Rinder zurück
-
Bauern laufen Sturm gegen Pflanzenschutzmittelverbote
-
Umweltbundesamt-Chef Messner: CO2-Preis für Kühe „folgerichtige Idee“
-
Tierschützer würden Hähnchenmästern Gashahn gerne zudrehen