Das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) verhandelt aktuell drei Untätigkeitsklagen eines Windparkentwicklers gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU).
Die Behörde soll seit 2019 nicht über drei fertig geplante Windparks in der Nähe von Parchim entschieden haben, berichtet der NDR. Laut dem klagenden Unternehmen sollen die Windparks Strom für rund 85.000 Haushalte erzeugen.
Die Genehmigungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von sieben Monaten über Genehmigungsanträge zu entscheiden - diese Frist sei bereits um rund vier Jahre überzogen, so der NDR weiter.
Insgesamt hat der Windparkentwickler zwölf solcher Untätigkeitsklagen eingereicht. Bereits im Februar hatte das OVG in einem Grundsatzurteil Behörden zur Einhaltung gesetzlicher Fristen aufgefordert. Laut dem StALU Westmecklenburg würden auch die Investoren selbst zu Verzögerungen beitragen, weil sie zum Beispiel Beratungsangebote nicht nutzen würden.