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topplus Wichtige Frist

Verbände drängen auf schnelle Verabschiedung des Solarpakets

Das Paket muss am 21. Mai inkrafttreten. Nur dann können Bestandsgebiete für die Windenergie in Beschleunigungsgebiete umgewandelt werden. Darum muss der Bundesrat am 26.4. zustimmen.

Lesezeit: 3 Minuten

In einem gemeinsamen Schreiben haben führende Verbände der Energiewirtschaft dringlich an die Ministerpräsidenten der Länder sowie an die Landesminister für Energie appelliert, sich für eine rasche Verabschiedung des Solarpakets I einzusetzen. Die Verbände drängen darauf, dass das Paket bereits in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet wird und am 26. April im Bundesrat zur Abstimmung kommt.

Frist der RED III drängt

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Das zügige Inkrafttreten des Solarpakets I bis zum 21. Mai 2024 ist entscheidend, um die Umwandlung von Bestandsgebieten für die Windenergie in sogenannte Beschleunigungsgebiete gemäß den Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) zu ermöglichen. Eine Verabschiedung im Bundesrat erst in der Sitzung am 17. Mai wäre deutlich zu spät, um diese Frist noch einzuhalten.

Ein Versäumen dieser Frist würde zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen, da jedes bereits ausgewiesene Bestandsgebiet nach den Kriterien der RED III neu ausgewiesen werden müsste. Das würde nicht nur die Planungsträger in Kommunen und Ländern belasten, sondern auch unnötige Verzögerungen im Ausbau der Windenergie verursachen.

Besonders betroffen von einer verpassten Frist wären ausgerechnet die Länder, die bei der Flächenausweisung für Windenergiegebiete Vorreiter waren. Dort würde ein hoher bürokratischer Aufwand entstehen, um Bestandsgebiete in Beschleunigungsgebiete umzuwandeln. Insgesamt geht es um mindestens 40 Prozent der aktuell ausgewiesenen Flächen.

Angesichts dieser drängenden Problematik appellieren die Verbände eindringlich an die Länder, das Solarpaket I mit Fristverzicht am 26. April im Bundesrat zu verabschieden, um einen reibungslosen Ausbau der Windenergie zu gewährleisten und unnötige Bürokratie zu vermeiden.

Hintergrund

Zu den Beschleunigungsgebieten informiert der Bundesverband Windenergie auf der Seite www.windindustrie-in-deutschland.de: „Am 18. Mai 2022 hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) im Rahmen des EU-Plans REPowerEU einen Vorschlag zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vorgelegt, welcher weitreichende Regelungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) beinhaltet. Der Vorschlag ergänzt den bereits am 14. Juli 2021 von der EU-Kommission veröffentlichten Vorschlag zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, welcher Teil des Fit for 55-Pakets ist.

Nach der RED III wird ein Beschleunigungsgebiet definiert als ein bestimmter Standort oder ein bestimmtes Gebiet an Land, auf See oder in Binnengewässern, der bzw. das von einem Mitgliedstaat als für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen besonders geeignet ausgewiesen worden ist."

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