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Energieversorgungskrise

Wichtige Änderungen für Wind- und Solarenergie: Bundesrat verabschiedet EnSiG 3.0

Die Bundesregierung will die Vorsorge in Deutschland durch kurzfristige Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und weitere Maßnahmen zur Senkung des Gasverbrauchs stärken.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag die Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) final beschlossen. Konkret geht es um das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften. Ziel der dritten Novelle des EnSiG ist es, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kurzfristig zu erhöhen und die Transportkapazitäten im Stromnetz zu steigern, um zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 beizutragen. Ferner wird die Einspeisung von verflüssigtem Gas (LNG) im Winter 2022/2023 weiter abgesichert.

Mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes werden zudem die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher erschlossen. Hinzu kommen Verfahrenserleichterungen, mit der die Nutzung von LNG-Anlagen verbessert wird, um eine möglichst große Gaseinspeisung an den Standorten Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Lubmin in diesem Winter abzusichern.

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Die Auswirkungen auf Biogasanlagen haben wir schon vorgestellt. Im Folgenden geht es um die Maßnahmen für die Wind- und Solarenergie und weitere Beschlüsse.

Mehr Strom aus Photovoltaik

  • Zur kurzfristigen Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen des ersten Segments wird die maximale Gebotsgröße für sämtliche Ausschreibungstermine im Jahr 2023 von 20 auf 100 Megawatt erhöht. Hiermit ist auch eine entsprechende Erweiterung bestehender Anlagen möglich (dafür entfällt die zunächst vorgeschlagene Krisensonderausschreibung). Die Ausschreibungen stehen unter Beihilfevorbehalt.
  • Die für den 1. Januar 2022 bereits beschlossene Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Regelung für PV-Neuanlagen bis einschließlich 25 kW installierter Leistung wird zeitlich vorgezogen. Bisher waren Betreiber solcher PV-Anlagen verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 % zu begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten. Zur weiteren Erhöhung der PV-Einspeisung wird die Abschaffung der Regelung für alle Neuanlagen vorgezogen, die nach dem 14. September 2022 – dem Tag des Kabinetttermins – in Betrieb genommen werden.
  • Zusätzlich wird die sogenannte 70-Prozent-Regelung ab dem 1. Januar 2023 bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW bleibt es bei dem bereits im Gesetz angelegten Übergangspfad, wonach die Regelung ab Einbau eines intelligenten Messsystems ausläuft. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten EE-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW als Pflichteinbaufall.
  • Darüber hinaus erfolgen Klarstellungen zugunsten der sogenannten Balkon-PV bei etwaigen Strafen, die zwischenzeitlich teilweise zu Unsicherheiten geführt hatten.

Mehr Windstromproduktion an Land

  • Betreiber von Windenergieanlagen können – befristet bis zum 31. März 2023 – die Grenzwerte der TA-Lärm um 4 dB (A) und die zum Schutz vor Schattenschlag überschreiten. Der Wegfall der Lärmabschaltungen ermöglicht es den Betreibern vor allem zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens die Leistung der Anlagen zu erhöhen und dadurch mehr Strom zu erzeugen. Der Wegfall der Schattenabschaltungen ermöglicht es den Betreibern, in den Morgen- und Abendstunden mehr Strom zu erzeugen.
  • Es werden Änderungen zur Leistungssteigerung (Softwareupdates, Typenänderung) schnell und unbürokratisch ermöglicht.
  • Eine gesetzliche Klarstellung im Baugesetzbuch zur sogenannten „isolierten Positivplanung“ schafft Anreize, mehr Rechtssicherheit und Flexibilität für die Kommunen, im Fall einer bestehenden Planung mit Ausschlusswirkung zusätzliche Flächen für die Windenergie an Land auszuweisen.
  • Zudem wird der Ausweisung von Windenergiegebieten im Entwurfsstadium eine positive Vorwirkung verliehen, sodass bereits auf dieser Grundlage Windenergieanlagen zugelassen werden können.

Weitere Maßnahmen

Schwerpunkt sind Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes (Höherauslastung), zur Erleichterung bei der Errichtung sowie für die bessere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen und zur Verbesserung der Nutzung von LNG-Anlagen sowie der Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher.

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