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Energiesicherungsgesetz: Rückenwind und Bremse für Biogas und Solarstrom

Der Energieausschuss des Bundestags hat Änderungen am Energiesicherungsgesetz beschlossen. Die Reaktion der Erneuerbaren-Verbände ist sehr durchwachsen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags hat am Mittwoch (28. September) seinen Änderungsantrag für die laufende Novelle des Energiesicherungsgesetzes verabschiedet, um auf die angespannte Lage auf den Energiemärkten zu reagieren. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Biogas: Änderung auch im BauGB

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Neben den bereits im Kabinettsentwurf der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind auch wesentliche Punkte im Baugesetzbuch (BauGB) angegangen worden, die eine kurzfristige Steigerung der Biogasproduktion ermöglichen können. Wesentliche Hürden im Bundesimmissionsschutzgesetz sind jedoch noch nicht beseitigt. „Mit dem Gesetz hat der Bundestag große Bremsen gelockert und den Weg zu mehr Biogas im kommenden Winter geebnet. Neben den von der Bundesregierung eingebrachten Aussetzung der Höchstbemessungsleistung sowie der Flexibilisierung des Güllebonus, wurde auch das Baugesetzbuch noch einmal geöffnet und hier Dank der Tatkraft der Abgeordneten wichtige Blockaden beseitigt“, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Insbesondere werde nun die Kapazitätsgrenze von 2,3 Millionen Normkubikmetern Biogas pro Jahr für bauplanungsrechtlich privilegierte Biogasanlagen vorübergehend außer Kraft gesetzt.

Wichtige Hürden bleiben

„Damit die Abschaffung der Begrenzungen in Baugesetzbuch und EEG jedoch tatsächlich weitere Biogasmengen anreizen können, ist es nun zwingend notwendig, dass Biogasanlagen bei einer übergangsweise erhöhten Gaserzeugung kein neues Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Dies muss so schnell wie möglich durch eine Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt werden“, fordert sie. Darüber hinaus könnten für viele Anlagen auch die verfahrensseitig sehr engen und nicht mehr mit dem Fachrecht harmonisierenden Vorgaben im EEG zur Emissionsminderung aus der Gärrestlagerung ein großes Hemmnis darstellen. Rostek: „Deshalb sollte die Pflicht zur gasdichten Abdeckung von Gärresten im EEG flexibilisiert werden.“

Solar: Verpasste Chance

Als eine weitgehend verpasste Chance für die Versorgungssicherheit mit bezahlbarer Energie und für den Klimaschutz sieht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) die jüngste Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG). Die wenigen Vereinfachungen z. B. beim Repowering von Photovoltaik-Solarparks oder der Klarstellung bei Agri-PV begrüßt der Verband. Sie würden aber nur einen Bruchteil des brachliegenden Beschleunigungspotenzials heben. „Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Solarenergie zur Wärmeerzeugung wurden nicht ergriffen. Auch im Stromsektor blieb die Chance leider weitgehend ungenutzt, jetzt den Solarturbo zu zünden“, erklärte der enttäuschte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig zu den heutigen EnSiG-Beschlüssen. Er hofft, dass die Ampel-Koalition noch in diesem Jahr zügig nachbessert.

Jetzt gelte es, schnell alle Marktbarrieren für die Solarenergie zu beseitigen und tatsächlich „alle Potenziale“ für eine erweiterte EE-Nutzung zu heben, wie es in einem Entschließungsantrag heute im Bundestagsausschuss beschlossen wurde. Konkrete Branchen-Vorschläge dafür lägen seit geraumer Zeit auf dem Tisch, so Körnig.

Vorschläge für mehr Solarenergie

Nach BSW-Einschätzung sei die Solarenergie prädestiniert dafür, neben anderen Erneuerbaren Energien künftig noch deutlich stärker für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung einzustehen. Körnig: „Kaum eine andere Kraftwerkstechnologie kann so schnell errichtet werden wie Solaranlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Beschleunigung von Planungsprozessen und der konsequente Abbau bürokratischer Hemmnisse.“ Der BSW appelliert daher seit geraumer Zeit an die Politik, z.B. Standort-Restriktionen für die Errichtung von Solarparks zu lockern, Auflagen zur Direktnutzung von Solarstrom hinter dem Netzanschlusspunkt abzubauen und die Erzeugung solarer Fernwärme voranzutreiben.

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