Die mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes beabsichtigte Abschaffung wesentlicher Begrenzungen für die Biogasproduktion ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer unabhängigeren Energieversorgung im kommenden Winter. „Die Änderungsvorschläge der Bundesregierung können aber nur der Anfang sein. Allen voran ist es unverzichtbar auch das Baugesetzbuch zu öffnen“, fordert die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie Sandra Rostek. Wie andere Experten ist auch Rostek heute Sprecherin vor dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages, der sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zum Energiesicherungsgesetz (EnSiG) unter anderem mit der geplanten kurzfristigen Ausweitung der Biogasproduktion zur Erreichung größerer Energiesicherheit im kommenden Winter beschäftigt.
Viel Bürokratie
Die Begrenzung von baurechtlich privilegierten Anlagen auf eine Gaserzeugung von 2,3 Million Normkubikmeter Biogas pro Jahr deckelt laut Rostek unnötigerweise eine Vielzahl von Biogasanlagen und muss ausgesetzt werden. „Auch muss es Biogasanlagen in dieser Notsituation erlaubt sein, ihre Gaserzeugung zu erhöhen, ohne ein neues Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Und schließlich sollte die Pflicht zur gasdichten Abdeckung von Gärresten im EEG flexibilisiert werden“, fordert sie. Denn mehr Biogas bedeute auch mehr Gärrest. Ohne die Beseitigung dieser Hürden werde es kaum möglich sein, tatsächlich mehr Biogas zu produzieren. Andernfalls würden die beschlossenen Änderungen weitgehend ins Leere laufen.
Diese und weitere Vorschläge finden sich in der Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie zum Regierungsentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes.