Ampel hebt Sicherheitsmarge für Erlösabschöpfung bei Biogasanlagen auf 9 Cent an
Nach Angaben der FDP hat die Ampel beim Gesetzentwurf für die Strompreisbremse sowohl beim Sicherheitszuschlag für Biogaserlöse als auch bei der Bagatellgrenze deutlich nachgebessert.
Die geplante Gewinnabschöpfung bei Biogasanlagen im Gesetzentwurf für eine Strompreisbremse war in der Branche auf heftige Kritik und Gegenwehr gestoßen. Einige Vertreter hatten Insolvenzwellen und Produktionsstopps in Aussicht gestellt, sollte die Abschöpfung wie ursprünglich geplant umgesetzt werden. Zwischenzeitlich wurde aber anscheinend nachgearbeitet.
Wie heute aus Berliner Kreisen zu vernehmen war, soll es bei der Abschöpfung von Biogaserlösen eine etwas höhere Sicherheitsmarge geben als die bislang vorgesehenen 7,5 Cent/kWh. Die Rede ist nun von 9,0 Cent.
Bemessungsleistung soll bei Bagatellgrenze gelten
Entgegengekommen ist das Bundeswirtschaftsministerium den Kritikern offenbar auch beim Thema Bagatellgrenze. Die Bagatellgrenze von 1 MW sollte sich nach den ersten Plänen nach der installierten Leistung richten. Nach Angaben der FDP-Fraktion im Bundestag soll nun aber die Bemessungsleistung als Maßstab genommen werden.
Konrad: Systematische Benachteiligung der Anlagentreiber verhindert
Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, wertet die Einigung der Ampelkoalition zum Umgang mit Biogas auch als Erfolg der Liberalen Partei. Nach ihrer Einschätzung wiesen die ersten Entwürfe zur Ausgestaltung der Strompreisbremse aus dem Bundeswirtschaftsministerium erhebliche Schwächen auf: „Vor allem bei der Ausgestaltung des Mechanismus, mit dem Übererlöse abgeschöpft werden sollen, war die besondere Rolle der Biogasanlagen in der Energieerzeugung nicht ausreichend berücksichtigt.“ Für die FDP-Fraktion war es laut Konrad in den Verhandlungen jedoch von Anfang an wichtig gewesen, dass Anlagenbetreiber nicht systematisch benachteiligt werden.
Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen bei Anlagentechnik, Wartung und Reparatur sowie vor allem bei aktuell höheren Substratkosten sei es daher richtig und wichtig, dass der Sicherheitszuschlag mit einer Erhöhung auf insgesamt 9 Cent bei Biogas nun entsprechend angepasst wird, betonte die FDP-Politikerin. Ob das jedoch ausreicht, ist zweifelhaft. Die Branche hatte kommuniziert, dass die Kosten um mindestens 10 bis 12 ct/kWh gestiegen sind.
EU-Vorgaben mit Augenmaß umsetzen
Besonders Biogasanlagenbetreiber, welche ihre Anlagen flexibilisiert haben, um Stromspitzen abfangen zu können, wären ihr zufolge nach den ersten Entwürfen des Wirtschaftsressorts in ihrer unternehmerischen Voraussicht benachteiligt worden. „Wir haben nun erreicht, dass die Bemessungsleistung als Maßstab genommen wird“, konstatierte Konrad. Somit setze die Regierung die EU-Vorgaben national mit Augenmaß um.
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Die geplante Gewinnabschöpfung bei Biogasanlagen im Gesetzentwurf für eine Strompreisbremse war in der Branche auf heftige Kritik und Gegenwehr gestoßen. Einige Vertreter hatten Insolvenzwellen und Produktionsstopps in Aussicht gestellt, sollte die Abschöpfung wie ursprünglich geplant umgesetzt werden. Zwischenzeitlich wurde aber anscheinend nachgearbeitet.
Wie heute aus Berliner Kreisen zu vernehmen war, soll es bei der Abschöpfung von Biogaserlösen eine etwas höhere Sicherheitsmarge geben als die bislang vorgesehenen 7,5 Cent/kWh. Die Rede ist nun von 9,0 Cent.
Bemessungsleistung soll bei Bagatellgrenze gelten
Entgegengekommen ist das Bundeswirtschaftsministerium den Kritikern offenbar auch beim Thema Bagatellgrenze. Die Bagatellgrenze von 1 MW sollte sich nach den ersten Plänen nach der installierten Leistung richten. Nach Angaben der FDP-Fraktion im Bundestag soll nun aber die Bemessungsleistung als Maßstab genommen werden.
Konrad: Systematische Benachteiligung der Anlagentreiber verhindert
Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, wertet die Einigung der Ampelkoalition zum Umgang mit Biogas auch als Erfolg der Liberalen Partei. Nach ihrer Einschätzung wiesen die ersten Entwürfe zur Ausgestaltung der Strompreisbremse aus dem Bundeswirtschaftsministerium erhebliche Schwächen auf: „Vor allem bei der Ausgestaltung des Mechanismus, mit dem Übererlöse abgeschöpft werden sollen, war die besondere Rolle der Biogasanlagen in der Energieerzeugung nicht ausreichend berücksichtigt.“ Für die FDP-Fraktion war es laut Konrad in den Verhandlungen jedoch von Anfang an wichtig gewesen, dass Anlagenbetreiber nicht systematisch benachteiligt werden.
Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen bei Anlagentechnik, Wartung und Reparatur sowie vor allem bei aktuell höheren Substratkosten sei es daher richtig und wichtig, dass der Sicherheitszuschlag mit einer Erhöhung auf insgesamt 9 Cent bei Biogas nun entsprechend angepasst wird, betonte die FDP-Politikerin. Ob das jedoch ausreicht, ist zweifelhaft. Die Branche hatte kommuniziert, dass die Kosten um mindestens 10 bis 12 ct/kWh gestiegen sind.
EU-Vorgaben mit Augenmaß umsetzen
Besonders Biogasanlagenbetreiber, welche ihre Anlagen flexibilisiert haben, um Stromspitzen abfangen zu können, wären ihr zufolge nach den ersten Entwürfen des Wirtschaftsressorts in ihrer unternehmerischen Voraussicht benachteiligt worden. „Wir haben nun erreicht, dass die Bemessungsleistung als Maßstab genommen wird“, konstatierte Konrad. Somit setze die Regierung die EU-Vorgaben national mit Augenmaß um.