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Erlösabschöpfung: Habeck schlägt alle Gegenargumente der Bioenergie- und Solarbranche in den Wind

Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe für eine Erlösabschöpfung bei Energieerzeugern vorgelegt. Damit schlägt sie alle Gegenargumente der Bioenergie- und Solarbranche in den Wind.

Lesezeit: 6 Minuten

Heute hat die Bundesregierung neue Vorschläge für die Ausgestaltung eines Gesetzes zur Strompreisbremse vorgelegt. Darin ist weiterhin eine rückwirkende Erlösabschöpfung für erneuerbare Energien vorgesehen.

Die Vorschläge

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  • Der Entwurf sieht vor, dass die Abschöpfung bereits ab September 2022 und damit rückwirkend greifen soll.
  • Die Erlösabschöpfung soll bis mindestens Juni 2023 erfolgen, mit einer Verordnungsermächtigung zur Verlängerung sogar bis Ende 2024.
  • Unternehmen haben laut Gesetzentwurf zwei Möglichkeiten, wie die abzuschöpfenden Erlöse ermittelt werden: Entweder sie legen ihre Verträge offen oder die Erlöse werden anhand der durchschnittlichen Preise am Spot- und Terminmarkt berechnet.
  • Kleine Biogasanlagen bis zu einem Megawatt sollen von einer Erlösabschöpfung ausgenommen werden.
  • Zudem sollen nach dem Entwurf Biogasanlagen über einem Megawatt aufgrund der gestiegenen laufenden Kosten einen höheren Sicherheitszuschlag von sechs statt nur drei Cent je Kilowattstunde erhalten.

Klagewelle erwartet

Der heutige Vorschlag gehe weit über den europäischen Rahmen hinaus, kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). „Eine Rückwirkung ist verfassungswidrig; hierzu gibt es auch ein entsprechendes Rechtsgutachten", sagt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Daneben würden unterschiedliche Kraftwerkstypen unterschiedlich belastet. Dieser Ansatz sei nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar.

Was der BEE weiter kritisiert: Der Entwurf zielt immer noch auf die Abschöpfung von Erlösen statt von Gewinnen. Das entziehe den Unternehmen in großem Umfang Liquidität, die aber dringend für die notwendigen Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren gebraucht würden. Auch die Sicherheitszuschläge bildeten keineswegs die Realitäten der Kostenstrukturen ab. Sie seien damit nicht dazu geeignet, den Unternehmen tatsächlich Sicherheit bieten zu können. „Eine Steuer auf Gewinne wäre nicht nur explizit mit EU-Recht vereinbar gewesen, sie hätte auch viel unnötige Bürokratie vermeiden können“, so Peter. Warum Deutschland hier an einem Sonderweg festhalte, statt dem Vorschlag der EU und dem Beispiel anderer EU-Staaten wie Österreich, Spanien oder Belgien zu folgen, ist dem BEE nicht begreiflich.

Biogas immer noch unter Druck

Noch weniger versteht der Verband ist, dass man den EU-Rahmen als Begründung nutzt, um Bioenergie nicht vollständig zur Ausnahme zu erklären. „Für viele Biogasanlagenbetreiber ist das jetzt das Aus“, so Peter. Dabei würde gerade Biogas zum Ersatz des fossilen Erdgases benötigt, sei heimisch und flexibel steuerbar.

Auch bedeute das vorgeschlagene Verfahren zur Ermittlung der Erlöse einen immensen bürokratischen Mehraufwand. Die Ausgestaltung des Abschöpfungsmechanismus könne den Strommarkt über Jahre austrocknen. „Weshalb die Regierung nun mit diesem unausgereiften Konzept ohne Not voranprescht anstatt sich – auch jenseits der notwendigen zeitnahen Entlastung – für die Ausgestaltung der Abschöpfung die gebotene Zeit zu nehmen, erschließt sich uns nicht“, sagt Peter. Der BEE sieht im Gegenteil Milliardeninvestitionen gefährdet, die jetzt gegen die Versorgungs- und Kostenkrise investiert werden müssten.

Kaniber begrüßt Pläne

Erleichtert hat Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kenntnis genommen, dass kleine Biogasanlagen bis zu einem Megawatt von einer Erlösabschöpfung ausgenommen werden. „Bundesminister Robert Habeck ist damit meiner eindringlichen Bitte nachgekommen und will zumindest die kleineren Biogasanlagen von der Erlösabschöpfung ausnehmen. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass Biogas und Bioenergie gänzlich ausgenommen werden. Aber damit ist jetzt wenigstens von einem großen Teil unserer Biogasanlagenbetreiber eine Last genommen“, sagte Michaela Kaniber in München.

Der Fachverband Biogas dagegen hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass mit diesem Vorgehen die flexiblen Biogasanlagen extrem benachteiligt werden – auch in Bayern. "Das BMWK und Minister Habeck haben leider die Chance verpasst, einen Referentenentwurf auf den Weg zu schicken, der einerseits die dringende Weiterentwicklung der Energiewende unterstützt und andererseits reell erzielte Gewinne von Biogasanlagenbetreibern nach Deckung aller Kosten berücksichtigt", kritisiert Manuel Maciejczyk, Geschäftsführer beim Fachverband Biogas. Die 1 MW-Schwelle helfe zwar kleineren Anlagen, aber bestrafe wieder einmal die Tüchtigen, die mit Investitionen in die Flexibilisierung in Vorleistung gegangen seien. "Das Signal für die Biogasbranche ist verheerend! Somit muss wieder im parlamentarischen Verfahren das Schlimmste verhindert werden", fordert er.

Scharfe Kritik der Solarbranche

Auch die Solarwirtschaft übt scharfe Kritik am vorgelegten Gesetzesentwurf zur Strompreisbremse: Dieser sehe starke Eingriffe in den Solarmarkt und eine zeitweise Erlösabschöpfung bei gewerblichen Betreibern von Solarstromanlagen mit einer Leistung oberhalb von einem Megawatt vor.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt vor einer Investitionsbremse für den Klimaschutz und die Energiewende in Milliardenhöhe und appelliert an die Mitglieder des Bundeskabinetts und des Bundestages, den Gesetzesentwurf dahingehend nachzubessern, dass die Strompreisbremse nicht durch unverhältnismäßige Eingriffe in den Solarmarkt und die Erlöse von Solaranlagen-Betreibern finanziert werden. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig warnt: „Die Strompreisbremse darf nicht zu einer Energiewendebremse werden. Eine tatsächliche Kostenentlastung wird es nur dann geben, wenn die Bundesregierung die Energiewende jetzt tatsächlich weiter beschleunigt und nicht abwürgt.“ Jeder Euro, der in der Solarwirtschaft abgeschöpft werde, könne weniger in neue Solarprojekte investiert werden.

Neuinvestitionen werden verschoben

Bereits vor einigen Wochen hatte der BSW auf der Basis der Ergebnisse einer Branchenbefragung davor gewarnt, dass im Falle einer Erlösabschöpfung im jetzt geplanten Umfang, insbesondere Neuinvestitionen in förderfrei finanzierte Solarparks in erheblichen Umfang reduziert oder verschoben werden. Körnig: „Die Regierungspläne haben die erheblichen Kostensteigerungen, mit der auch die Solarwirtschaft derzeit zu kämpfen hat, nicht angemessen eingepreist“. So seien die Kosten von Investitionen in neue Solarparks gegenüber 2020 oft um über 60 Prozent gestiegen. Kostentreiber seien das weiter steigende Zinsniveau, steigende Arbeits- und Komponentenkosten. Neben dem Solarsystem habe sich auch seine Stromnetzanbindung und die Kosten für die Direktvermarktung deutlich verteuert. Insgesamt beziffert der BSW den Investitionsbedarf zur Umsetzung der Ampel-Ziele zum Ausbau der Photovoltaik allein bis 2030 auf deutlich über 100 Milliarden Euro.

Der BSW hatte bereits vor einigen Wochen mit Hilfe eigens Rechtsgutachtens dargelegt, dass die Regierungspläne zur Erlösabschöpfung zudem gegen geltendes EU- und Verfassungsrecht verstoßen. Er appelliert an die Bundesregierung, das Vorhaben einer Erlösabschöpfung bei der Photovoltaik fallen zu lassen, zumindest aber Spielräume der EU möglichst weitgehend im Sinne der Energiewende zu nutzen, so wie es auch andere EU-Mitgliedsstaaten planen.

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