Die Region um Verl im Kreis Gütersloh gilt als Geflügelhochburg in Nordrhein-Westfalen - hier reiht sich ein Geflügelhalter an den anderen. Umso dramatischer die Nachricht, dass es nach dem Ausbruch in Rietberg am Wochenende nun einen Hof im benachbarten Verl getroffen hat. Während der Fall bestätigt ist, liegt auf einem weiteren Betrieb ein Verdachtsfall vor.
Der Hof beim bestätigten Ausbruch in Verl hält rund 270 Gänse, Enten, Hühner und Schwäne, heißt es. Die endgültige Bestätigung, dass es sich um die hochansteckende aviäre Influenza handelt, kam im Laufe des 19. Oktobers vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Es wurde unmittelbar die Tötung des Tierbestandes veranlasst. Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet. Restriktionszonen, die sich teilweise mit den bereits bestehenden überlappen, sind eingerichtet.
Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet. Restriktionszonen, die sich teilweise mit den bereits bestehenden überlappen, sind eingerichtet. Welche Auflagen innerhalb der Sperrzonen zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung vom 19. Oktober (Amtsblatt Nr. 790), die im Internet zu finden ist: www.kreis-guetersloh.de
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Die Region um Verl im Kreis Gütersloh gilt als Geflügelhochburg in Nordrhein-Westfalen - hier reiht sich ein Geflügelhalter an den anderen. Umso dramatischer die Nachricht, dass es nach dem Ausbruch in Rietberg am Wochenende nun einen Hof im benachbarten Verl getroffen hat. Während der Fall bestätigt ist, liegt auf einem weiteren Betrieb ein Verdachtsfall vor.
Der Hof beim bestätigten Ausbruch in Verl hält rund 270 Gänse, Enten, Hühner und Schwäne, heißt es. Die endgültige Bestätigung, dass es sich um die hochansteckende aviäre Influenza handelt, kam im Laufe des 19. Oktobers vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Es wurde unmittelbar die Tötung des Tierbestandes veranlasst. Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet. Restriktionszonen, die sich teilweise mit den bereits bestehenden überlappen, sind eingerichtet.
Alle weiteren notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet. Restriktionszonen, die sich teilweise mit den bereits bestehenden überlappen, sind eingerichtet. Welche Auflagen innerhalb der Sperrzonen zu beachten sind, steht in der Allgemeinverfügung vom 19. Oktober (Amtsblatt Nr. 790), die im Internet zu finden ist: www.kreis-guetersloh.de