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Lebensmittelhygienerecht

Eier dürfen länger im Laden liegen bis zum Verkauf

Die Frist, wann Eier im Einzelhandel verkauft sein müssen, wurde um sieben auf 28 Tage nach dem Legen verlängert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung und die Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung in Deutschland werden nach Maßgabe des geltenden EU-Rechts geändert. Davon betroffen sind vor allem die Eierbranche, der Lebensmitteleinzelhandel, Tierproduzenten und Jäger.

Die entsprechende Änderungsverordnung hat der Bundesrat Ende September in Berlin durchgewunken. Demnach wird die Frist, innerhalb der Eier im Einzelhandel an den Verbraucher abzugeben sind, um sieben auf 28 Tage nach dem Legen verlängert. Maßgeblich dafür ist die in der betreffenden EU-Verordnung festgelegte Mindesthaltbarkeit für Eier. Mit der Rechtsanpassung wird das Nachhaltigkeitsziel verfolgt, die Menge von Lebensmittelabfällen zu verringern.

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Impfkampagne gegen Geflügelpest in Frankreich gestartet

In Frankreich werden Hausenten jetzt gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) geimpft. Seit dem 1. Oktober ist die Impfung für Bestände von mehr als 250 Barbarie-, Mulard- und Pekingenten auf dem französischen Festland Pflicht, wobei Ausnahmen für Brütereien und Vermehrungsbetriebe vorgesehen sind.

Das Landwirtschaftsministerium geht davon aus, dass insgesamt rund 64 Mio. Enten auf 2.700 Betrieben immunisiert werden müssen. Die öffentliche Hand trägt mit rund 100 Mio. € etwa 85 % der Gesamtkosten, der Rest ist von der Wirtschaft aufzubringen.

Nach Angaben des Ministeriums hat der jüngste Seuchenzug der HPAI insgesamt 402 Nutzgeflügelhaltungen direkt getroffen; gekeult wurden insgesamt etwa 10 Mio. Vögel. Noch schlimmer hatte die Seuche im Zeitraum 2021 bis 2022 gewütet. Hierbei waren laut den offiziellen Zahlen mehr als 1.300 Betriebe betroffen gewesen und rund 22 Mio. Vögel hatten notgeschlachtet werden müssen. Nicht beziffert sind dabei die verstorbenen Wildvögel.

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