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Auszahlung 2022

Länder stehen hinter Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes

Noch in diesem Jahr sollten Waldbesitzer für die ökologischen Leistungen ihrer Wälder einen finanziellen Ausgleich bekommen, fordern die Landesagrarminister.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landwirtschaftsminister der Bundesländer stellen sich grundsätzlich hinter die Forderung der Waldbesitzer nach einer Finanzierung von Ökosystemleistungen. Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) am vergangenen Freitag in Quedlinburg begrüßten sie außerdem, dass noch im jetzt laufenden Jahr die Auszahlung solcher Gelder an die Waldbesitzer starten soll.

Sie baten den Bund, zeitnah konkrete und belastbare Informationen zu den Inhalten und Abläufen vorzulegen. Für einen geregelten administrativen Ablauf und zur Vermeidung von Unsicherheiten bei den Waldbesitzern seien die Länder auf zeitnahe Informationen angewiesen, heißt es im AMK-Beschluss.

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Praktikable Umsetzung erforderlich

Insbesondere benötigten die Länder für eine entsprechende Beratung der Waldbesitzer frühzeitige Informationen, um z.B. eine Doppelförderung bei der Prämie oder Überschneidungen zu bestehenden Landesförderprogrammen zu vermeiden.

Die Finanzierung der dringend erforderlichen Anpassungen der Wälder an den Klimawandel und die Stärkung der Biodiversität solle auch weiterhin in erster Linie durch investive und flächenbezogene Maßnahmen der Waldbesitzer und deren unmittelbare Förderung im Rahmen der GAK erfolgen.

Daneben unterstrichen die Vertreter der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, dass die GAK als Hauptinstrument der Waldförderung in Deutschland nicht ausgehöhlt und durch konkurrierende Programme geschwächt werden dürfe.

Eine unmittelbare oder mittelbare Umverteilung von GAK-Bundesmitteln zu Gunsten von der Waldbesitzer lehnen die Minister aber ab. Schließlich erneuerten alle Agrarminister ihre Forderung an den Bund, bereits ab diesem Jahr die Mittel zur Förderung der Bewältigung von Extremwetterereignissen im Wald deutlich aufzustocken.

Handlungsempfehlungen gefordert

Auf der AMK fiel auch ein Beschluss zur Waldbrandprävention. Die Minister wiesen darauf hin, dass die Zuständigkeit für den Waldbrandschutz grundsätzlich bei den Bundesländern liege und die speziellen Anforderungen an den Waldbrandschutz in den Ländern stark differieren könnten.

Für die Erarbeitung von länderspezifischen Waldbrandschutzkonzepten sollte der Bund Handlungsempfehlungen geben, die Teil der bundeseinheitlichen Präventions- und Bekämpfungsstrategien sein sollten.

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