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Wolfsmanagement Nds

Lies: Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ersetzt die Wolfsverordnung

Im Juni soll die Niedersächsische Wolfsordnung entfallen, wenn der Wolf ins Jagdrecht überführt wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsen wird den Wolf ins Jagdrecht übernehmen. Damit entfällt künftig die Notwendigkeit der Niedersächsischen Wolfsordnung vom 20. November 2020. Das teilt das Umweltministerium in Hannover mit.

Sie wird überflüssig, da mit der Aufnahme des Wolfs in Jagdrecht ansonsten die geltenden Vorschriften schlicht doppelt vorhanden wären. Daher wird die Niedersächsische Wolfsordnung mit Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Landtag aufgehoben. Dies ist voraussichtlich im Juni der Fall. Bis dahin bleibt sie in Kraft.

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„Mit der Aufnahme des Wolfs in das niedersächsische Jagdrecht gehen wir den nächsten Schritt in Sachen Wolfsmanagement. Das, was wir bisher in der Wolfsverordnung geregelt haben, bekommt so noch einmal einen höheren Rang", sagte der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies.

Herdenschutz hat weiter Priorität

Der Wolf sei in Niedersachsen wieder heimisch. Das passiere in den meisten Territorien der Rudel auch ohne größere Auffälligkeiten. Dort aber, wo es zu großen Konflikten kommt, sei ein gutes Instrumentarium erforderlich, so der Minister. "Unser Grundsatz bleibt: zuerst kommt immer der Herdenschutz. Und da, wo der nicht mehr greift, muss es rechtlich sauber möglich bleiben, einzelne Tiere aus besonders auffälligen Rudeln zu schießen."

Panikhalsbänder ungeeignet

Die gut gemeinten Vorschläge zu Panikhalsbändern für Schafe, wie sie aktuell aus dem Bundesumweltministerium zu hören sind, teste das Land bereits. Laut Lies erweisen sie sich bislang allerdings als untauglich und können kein Wolfsmanagement ersetzen. "Wir werden damit unseren konsequenten Weg von Herdenschutz und Ausnahmegenehmigungen weiter gehen. Dabei erwarten wir vom Bund, dass die Möglichkeiten für ein regional differenziertes Bestandsmanagement, wie es im Koalitionsvertrag zwischen Grünen, FDP und SPD vereinbart wurde, auch ermöglicht werden.“

Untere Naturschutzbehörden bleiben für Abschüsse zuständig

Die Wolfsverordnung kann außerdem nun aufgehoben werden, weil das künftige Jagdgesetz das Zusammenspiel von Naturschutzbehörden und Jagdbehörden neu regelt. Diese Regelungen waren in der Verordnung bisher so nicht abgebildet.

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes obliegt wie bisher und weiterhin den unteren Naturschutzbehörden. Durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ändert sich vor allem, dass künftig bei der Umsetzung der Entnahmegenehmigung die Jagdbehörden stärker eingebunden werden.

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