Forderung erhört
Niedersachsen will Wolf ins Jagdrecht aufnehmen
Niedersachsen will offenbar nach Mitteilung des CDU-Abgeordneten Frank Schmädeke den Wolf ins Jagdrecht überführen. Damit würde eine lang ersehnte Forderung der Bauern und Jäger erhört.
Die niedersächsische Landesregierung nimmt offenbar den Wolf ins Jagdrecht auf. Bereits letzte Woche wurde der Antrag zwischen SPD und CDU im federführenden Umwelt-AK geeint. Heute stimmten die Fraktionen von CDU und SPD dem Antrag zu, freut sich der CDU-Abgeordnete Frank Schmädeke.
„Lange hat die CDU-Landtagsfraktion es gefordert, jetzt wird es umgesetzt. Das ist ein wichtiges Signal für die Weidetierhalter in Niedersachsen“, sagte der Politiker am Dienstag.
Er kündigte zudem an, dass seine Fraktion die französische Methodik zur Wolfszählung im nationalen Wolfsmonitoring implementieren will. Auch bei der Definition des guten Erhaltungszustandes werde man sich an französisches Vorbild halten und eine Untergrenze für die Wolfspopulation festlegen.
„Die Regierungskoalitionen werden im kommenden Novemberplenum einen Antrag einbringen, in dem neben den drei genannten Punkten der Bund aufgefordert wird, den Ländern auf Grundlage eigener Wolfsmanagementpläne ein rechtssicheres Bestandsmanagement zu ermöglichen“, so Schmädeke.
„Wir bitten die Landesregierung mit unserem Antrag auch, sich gegenüber der Bundesregierung weiter für eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen einzusetzen. Wir erreichen eine Akzeptanz für den Wolf nur, wenn wir ihn regulieren, den Weidetierhaltern helfen und sie beim Schutz ihrer Tiere unterstützen“, so der Abgeordnete.
ZJEN fordert aktives Wolfsmanagement
Zuvor hatte bereits der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) die Einführung einer Obergrenze im Bestand durch den Bund und die betroffenen Länder gefordert. „Darüber hinaus brauchen wir eine quotenbasierte Schutzjagd, also den Abschuss bestimmter Kontingente als Teil eines zukünftigen aktiven Managements. Diese Erfordernisse müssen unverzüglich gesetzgeberisch angegangen werden“, erklärte ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen gegenüber dem Landvolk am 26. Oktober.
Auch Ehlen forderte da bereits, den Wolf ins Jagdrecht zu nehmen. Die entsprechenden Zuständigkeiten müssten zudem in das Landwirtschaftsministerium übergehen und somit alle zusätzlichen Möglichkeiten des Jagdrechts genutzt werden, ergänzte Ehlen. Dieser Position hatte sich auch die Landesjägerschaft angeschlossen. Der ZJEN ist Mitglied im „Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement“, das das Landvolk gemeinsam mit Weidetierhaltern gegründet hat.
In einer Niedersächsischen Wolfsverordnung soll geregelt werden, ob und wie Wölfe verscheucht, vergrämt oder geschossen werden dürfen und welche zumutbaren Schutzmaßnahmen Weidetierhalter zu errichten haben. „Angeordnete Entnahmen“ können durch den Jäger umgesetzt werden. „Auch wenn die vorgesehene Wolfsverordnung an vielen Stellen für mehr Rechtsklarheit sorgen wird – ein aktives Wolfsmanagement im Sinne einer generellen Bestandsregulierung bleibt auch nach den genannten Gesetzesänderungen weiterhin ausgeschlossen“, moniert ZJEN-Präsident Ehlen.
Klöckner legt Änderung des Bundesjagdgesetzes vor
Bundesagrarministerin Julia Klöckner wird unterdessen am morgigen Mittwoch dem Bundeskabinett den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes vorlegen.
Aktuelle Entwicklungen und neue Herausforderungen für Jagd, Wild und Wald erfordern eine Anpassung, so das BMEL und nennt Beispiele:
- Änderungen in der Ausbildung
- waffentechnische Fragen, wie insbesondere die Nachtzieltechnik, um die Jagd zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest weiter zu erleichtern.
- Neue Vorschriften für Bleimunition, um Tierschutz und Naturschutz (Bleiminimierung) in Einklang zu bringen.
- Wild und Wald zusammen denken: Klimastabile Mischwälder schaffen wir nur, wenn wir sie besser vor Wildtierverbiss schützen.
von Gerhard Steffek
Vergiftetes Angebot!
Dieses Angebot erscheint mir eher gewaltig vergiftet. Der Jagdverband sollte sich nicht zu früh freuen. Denn wenn der Wolf im Jagdrecht enthalten ist, dann werden die Jäger für den Schaden des Wolfes ersatzpflichtig. Abschießen dürfen sie ihn, nach dem was da steht, aber dennoch ... mehr anzeigen nicht. Es ist eine linke Tour linker Politik. Links halt, wie falsch... weniger anzeigen
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von Hermann Kamm
was nützt es wenn der Wolf
ins Jagdrecht aufgenommen wird und trotzdem es ganze Jahr geschont bleibt? Die Politik handelt erst wenn es zu spät ist und der Wolf die ersten Menschen anfällt. Dies waren schon früher die Gründe der Ausrottung.
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von Gerd Uken
Wenn es jetzt einen auffälligen Wolf gibt
Was passiert dann wohl? Genauso wenn es ein Unfallopfer gibt........ besten Dank liebe Politiker.
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von Gerhard Steffek
Wenn es jetzt einen auffälligen Wolf gibt -
dann ist das bestimmt nur ein Einzelfall. :-)
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von Stefan Lehr
Wenn der Wolf im Jagdrecht steht kann die Schonfrist von den unteren Jagdbehoerden im Bedarfsfall ausgesetzt werden, bzw. es koennen Einzalabschuesse erteilt werden. Ohne Jagdrecht braucht man einen Ministererlass. Das dieser viel zu umstaendlich sit liegt auf der Hand. Lieber einen ... mehr anzeigen ersten kleinen Schritt, als garkeinen. weniger anzeigen
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