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topplus Leserfrage

Sollten Waldbesitzer die neue Eichenkulturen gegen Mehltau behandeln?

An der Eiche kommen drei Echte Mehltaupilze vor. Ist es daher empfohlen, die Neuanpflanzung im Frühjahr gegen Echten und im Herbst gegen falschen Mehltau zu spritzen?

Lesezeit: 2 Minuten

Folgenden Tipp hatten wir erstmals im April 2023 veröffentlicht:

Leserfrage: In den ersten Jahren einer Eichen-Neuanpflanzung sollte man die Pflanzen im Frühjahr gegen Echten und im Herbst gegen falschen Mehltau spritzen – habe ich gehört. Stimmt das?

Antwort von Norbert Geisthoff, Wald und Holz NRW: An der Eiche kommen drei Echte Mehltaupilze vor, wobei Erysiphe alphitoides die häufigste Art ist. Diese zeichnet sich durch den auffälligen mehlig-weißen Belag auf den Blattoberseiten und teilweise Unterseiten der jung oft deformiert wirkenden Eichenblätter aus. Falsche Mehltaupilze verursachen an Eichen keine bedeutenden Blattschäden.

Trotz dieser auffälligen Verfärbung ist gegen den Echten Mehltaupilz an Eiche im Normalfall keine Bekämpfung notwendig. Der Befall an den Eichenblättern unterscheidet sich von Jahr zu Jahr erheblich. Standorte mit wenig Luftbewegung und Jahre mit hoher Luftfeuchtigkeit – allerdings seltenen stärkeren Niederschlägen – im Frühjahr und Sommer fördern die Befallsintensität. Ebenfalls fördert ein Stickstoffeintrag den Befall von Echten Mehltaupilzen.

Allerdings gibt es auch Faktoren, die zum Absterben von kleinen Eichen führen. Nach beispielsweise einem Spätfrost oder einem Raupenkahlfraß können der sich anschließend bildende Regenerationsaustrieb und später der Juniaustrieb sehr stark vom Mehltaupilz befallen werden und Zweige oder kleine Pflanzen zum Absterben bringen. Fällt also ein starker Befall in Kombination mit Frost oder Fraß von Schmetterlingsraupen zusammen, kann an den jungen Pflanzen eine Anwendung von Fungiziden notwendig werden.

Dies ist allerdings selten. In diesem Fall müssen ebenfalls vor dem Einsatz die entsprechende Zertifizierung des Waldes oder andere gesetzliche Vorschriften beachtet werden. So ist beispielsweise eine Anwendung von Fungiziden (zum Beispiel gegen den Echten Mehltau) bei der Zertifizierung PEFC nur bei schwerwiegender Gefährdung der Verjüngung zulässig. Diese Gefährdung muss vor der Pflanzenschutzanwendung durch ein schriftliches Gutachten von einer fachkundigen Person erstellt werden.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel sind Präparate mit dem Wirkstoff Schwefel wie beispielsweise Netzschwefel Stulln, Kumulus WG, Netz-Schwefelit WG. Die Präparate werden nach dem Austrieb im Frühjahr bis Sommer mehrmals appliziert. Im Herbst ist keine Behandlung notwendig. Fungizide mit anderen Wirkstoffen wie beispielsweise Collis, Empartis oder Revytrex sind nicht für die Anwendung in einer Forstkultur oder Naturverjüngung im Wald zugelassen.

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