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Existenzbedrohend

"Regierung schaut Wolfsausbreitung tatenlos zu"

Schluss mit der unkritischen ‚Willkommenskultur‘ für den Wolf, fordern Schafhalter. Sie werfen der Regierung Untätigkeit vor. Befürworter könnten ohne Gegenwehr die Regeln bestimmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Samstagabend wollen Landbewohner und Tierhalter in ganz Europa hunderte Mahnfeuer gegen die Wölfe entzünden, um damit die politischen Entscheidungsträger zur Umkehr zu bewegen. Laut dem Förderverein der Deutschen Schafhaltung bedroht das unkontrollierte Populationswachstum der Wölfe die Weidetierhaltung in ganz Europa.

Der Vereinsvorsitzende Wendelin Schmücker findet es erschütternd, dass sich die Politik das Handeln von Wolfsbefürwortern diktieren lässt, während Weidetierhalter vor immer größeren Problemen stehen. „Viele von uns wissen nicht mehr, wie es weitergehen soll. Allein in Deutschland leben zurzeit mehr als dreitausend Wölfe – nachdem vor zwanzig Jahren erstmals wieder ein Wolf gesichtet wurde. Ohne Regulierung wird die Anzahl in den nächsten Jahren auf zehntausend in die Höhe schnellen“, sagt Schmücker.

Staatliche Entscheidungen notwendig

Der Interessenkonflikt, der mit dem einseitigen Wolfsschutz immer deutlicher zutage tritt, bedarf nach Ansicht Schmückers einer Güterabwägung und staatlicher Entscheidungen – auch im Sinne der Landbewohner und Weidetierhalter: „Dem Staat dürfen seine Bürger und ihr Anspruch auf Schutz und Interessenwahrung nicht egal sein. Schutzvorkehrungen mechanischer oder biologischer Art, die häufig ins Spiel gebracht werden, reichen dafür nicht aus.“

Schluss mit der unkritischen ‚Willkommenskultur‘

Weidetierhalter fordern angesichts der rasanten Ausbreitung der Wölfe und der steigenden Zahl an tödlichen Übergriffen auf Weidetiere ein aktives Wolfsmanagement. „Wir gehen damit auf deutliche Distanz zu der unkritischen ‚Willkommenskultur‘ gegenüber dem Raubtier, die das Bundesumweltministerium und andere Umweltministerien weiterhin pflegen. Wir verweisen auf andere europäische Länder wie Schweden, Finnland oder Frankreich. Dort ist der Abschuss oder die Entnahme von Wölfen möglich, wenn diese Weidetiere rissen.“

In Deutschland ist die Lage komplizierter

Seitens der EU wird immer betont, dass gemäß Art 16 FFH-Richtlinie eine Entnahme von Schadwölfen jetzt schon möglich ist. Das stimmt laut dem Förderverein auch grundsätzlich, aber in Deutschland stelle sich die Situation komplizierter dar. Eine Entnahmeverfügung in Deutschland muss deutschem Recht entsprechen oder sie wird gerichtlich gekippt.

Art. 16 FFH-RL definiert die Bedingungen für eine Entnahmegenehmigung u.a. wie folgt:

  1. Keine anderweitige zufriedenstellende Lösung

  2. Population darf durch Entnahme nicht im Erhaltungszustand beeinträchtigt werden

  3. Begründung z.B. zum Schutz wildlebender Tiere oder zur Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung.

Deutschland hat jedoch durch § 45 und § 45a BNatSchG die Bedingungen enger definiert, als es das EU-Recht vorsieht.

Die Weidetierhalter fordern daher, die Paragraphen 7, 45 und 45a im BNatSchGesetz ersatzlos zu streichen und Art.16 u.a. der FFH-RL vollumfänglich in deutsches Recht zu überführen.

Eine Auflistung aller Mahnfeuerstellen in Europa ist hier zu finden: Anmeldung Mahnfeuer und Solidarfeuer in Europa 25.05.2025 um 21:00 Uhr! - wir-lieben-schafes Webseite!

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